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Die Ledigen, die Verheirateten und die Übrigen.
Worte über Ehe und Ehescheidung in der Heiligen Schrift.
Eine Betrachtung zum Ersten Korintherbrief, Kapitel 7. 8 - 16.
Treugemeint sind die Schläge des Freundes, aber reichlich die Küsse des Hassers.
Eine übersättigte Seele zertritt Honigseim; einer hungrigen Seele aber ist alles Bittere süß.
Spr
27. 6 - 7 (Schlachter)
Inhalt:
Stehen oder gehen? Eine Einführung
* Ledige, Verheiratete, Übrige: Was gilt
für wen? *
Verheiratete und
Geschiedene * Was Gott zusammenfügt,
soll der Mensch nicht scheiden *
Von göttlichen und
anderen Bünden * Die dreifache Schnur *
Die Übrigen:
Gläubige und Nichtgläubige * Zusammen-wohlmeinen *
Heilig dem Herrn
* Nicht sklavisch gebunden *
Was weißt du?
* In
Frieden berufen
Neu durchgesehen und überarbeitet 2011.
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Die Zuordnung der Häupter
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Die
nachfolgenden Sätze sind vor nun schon einiger Zeit
niedergeschrieben worden. Sie beschäftigen sich mit den
Fragen der Ehe und der Ehescheidung in der Heiligen Schrift
und legen besonderes Augenmerk auf solche Ehen oder
Gemeinschaften, in denen nur einer der beiden Partner
gläubig geworden ist. Dieses Thema, mit dem zu
beschäftigen ich mich aufgrund vieler Gespräche
veranlaßt sah, ist nicht ohne Brisanz; und so gilt es
auch hier ganz besonders, die klaren Aussagen der Bibel
aufzurichten und das landläufig Gelehrte an diesen
Aussagen zu messen. Gerade in diesem Zusammenhang soll dem
Wort des Paulus wieder mehr Raum gegeben werden, das er seinem
Schüler Timotheus mitgegeben hat, dem er nahelegt, sich
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selbst Gott bewährt darzustellen, als
unbeschämter Arbeiter, der das Wort der Wahrheit
richtig schneidet,
2Tim 1. 15
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Die stetige Vernachlässigung, ja sogar Verneinung geistlicher Erkenntnisse auf diesem Gebiet und das schriftwidrig undifferenzierte, in jedem Fall unbedingte Bestehen auf einem rigorosen Scheidungsverbot und dem ausnahmslosen Verweigern einer jeden möglichen Wiederheirat, ohne dabei die Gegebenheiten im Leben der Betroffenen selbst zu berücksichtigen, hat bis heute vielerlei Irrtümer, Schmerzen und viel unnötiges Leid verursacht. All dies sind Folgen einer im Verlaufe der Jahrhunderte entstandenen, gesetzlich-religiösen, kirchlich geprägten Lehre, deren Gedanken gerade auch in vermeintlich freien Kreisen noch immer nachwirken und erhebliches Unheil im Leben solcher Geschwister anrichten. So führen heute auch die meisten Bücher zu diesem Thema nicht etwa dazu, daß die überaus wichtigen und zur Klärung notwendigen Fragen endlich einmal klar beantwortet würden, sondern bewirken geradezu das Gegenteil – die Wahrheit wird immer noch mehr verschleiert. All dies ruft vor allem bei den betroffenen Frauen, zunehmend aber auch bei Männern, viele Selbstanklagen hervor, läßt sie mit ihren Problemen im Regen stehen und verschärft diese sogar noch, da die Unklarheit bestehen bleibt, ja eine Lösung in immer weitere Ferne gerückt wird.
Oftmals wird auch heute – gerade in charismatischen Kreisen – mit einer geradezu erschreckenden Blauäugigkeit auf dieses Thema eingegangen. Naivität verknüpft sich vielfach mit Wunschträumen und wird dabei als Glaube verkauft. Das Reden eines geängstigten Herzens und Gewissens, das es in einer solchen Situation gar nicht besser wissen kann, wird von vermeintlichen „Ratgebern” als Reden Gottes mißinterpretiert. Eine hier unbedingt notwendige, sich auf die Schrift gründende Nüchternheit wird so mit einer gefährlichen Schwärmerei ersetzt. Ganz gefährlich, da in die Nähe der Zauberei gelangend, wird die Sache dann, wenn man vermeintliche Lösungen mit Nachdruck „herbeizubeten” und zu „erglauben” sucht, die Gottes Wort nicht verheißen hat. In der Regel wird dabei vernachlässigt, daß wir in einer gefallenen Welt leben, in der die Ordnungen Gottes nicht oder nur noch eingeschränkt Gültigkeit besitzen, da Satan der Fürst dieser Welt ist. Gerade in Ehebeziehungen jener Neubekehrten, die einen ungläubigen Partner haben – auf die in dem Vorliegenden ein Hauptaugenmerk gelegt werden soll – offenbart sich, wie vielfach die ganze Hölle gegen den Gläubigen aufsteht, ihre alten Einflüsse und Anrechte geltend macht und den Ungläubigen hierbei gegen den Gläubigen treibt.
Die Finsternis läßt niemanden freiwillig ziehen, und wird alles ihr noch mögliche tun, um das von Gott Geborene wieder zunichte zu machen. In zahlreichen Ereignissen des Wortes Gottes, in denen es um einen Neuanfang und um die Herausgeburt neuen, göttlichen Lebens geht, finden wir exakt diese Aussage wieder. Hierzu anzuführen wären zunächst die Herausführung Israels aus Ägypten, dem Land ihrer Knechtschaft und aus der Hand Pharaos, (2Mo 14. 5 - 31), dann die Flucht der Familie Jesu nach Ägypten, da der König Herodes dem neugeborenen Gottessohn nach dem Leben trachtete (Mt 2. 13 - 15), und – als Höhepunkt des Heilsgeschehens – die Entrückung des „männlichen Sohnes” zu Gott, nachdem er eben geboren worden war, bevor der Drache, ein Synonym für die Schlange oder den Teufel, ihn fräße (Off 12. 4 - 5). Immer, in all diesen Ereignissen, besteht die Aussage fort, daß das Neue, das Gott wirkt, das neugeborene Leben, das Er hervorbringt, durch die es umgebende Finsternis gefährdet, bedrängt und schließlich umgebracht werden soll. Hier dürfen wir nicht „darunter bleiben”, wie es Kindern Gottes, die sich in solchen Situationen befinden, vielfach einzureden versucht wird, sondern es ist aus dem herauszugehen. Deswegen gilt es auch nicht, in beispielloser und gefährlicher Geistesschwärmerei etwa irgendwelche „Bekenntnisse” und „Proklamationen” in die „geistliche Welt hinein” zu vollführen, um hier einen Schutz errichten zu wollen, der auf diesem Wege nicht bestehen kann, sondern das zu tun, was Gott in Seinem Wort klar festgelegt hat, und wofür es keinen Ersatz gibt.
Hier kann also gerade nicht durch irgendwelche „Bekenntnisse” ein „Sieg” verkündet werden, der auf diesem Wege nicht zu haben ist, sondern es ist dem zu entfliehen, wie Gott gesagt hat. Denn der Sieg ist immer nur auf dem Wege zu bekommen, den Gott in Seinem Wort schon geoffenbart hat. Allein auf dieser Bahn kann auch nur Seine Führung erwartet werden. Wir dürfen eben nicht stehen, wenn gehen angesagt ist, und können auch nicht gehen, wenn Gott stehen sagte. So, wie Mose den Kindern Israel immer wieder zu sagen hatte, daß sie fortzuziehen hatten (2Mo 14. 15), und so, wie der Engel Gottes dem Joseph bedeutet hatte, nach Ägypten zu fliehen, da Herodes beschlossen hatte, das Kind zu töten (Mt 2. 13), so nimmt – als wolle Er dies noch einmal bestätigen – Gott am Ende der Tage dieses Zeitalters selbst das soeben von der Gemeinde Herausgeborene und entrückt, ja er rafft es von dort weg „zu Gott und Seinem Thron”, noch bevor der Drache „ihr Kind fräße” (Off 12. 4). Nicht stehen, sondern gehen ist hier das Gebot der Stunde!
Als Israel aus Ägypten befreit wurde,
war dies eine Befreiung aus der Sklaverei, um Gott zu
dienen. Denn dies war das Wort, das Mose an Pharao zu richten
hatte:
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„Entlasse Mein
Volk, damit es Mir diene!”
2Mo 9. 1
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Damit war die alte Sklaverei aufzugeben, um mit Gott ein neues Bündnis einzugehen, das ebenfalls ein Dienstbündnis, allerdings eines mit einem völlig anderen Charakter, sein würde. Nur das Eingehen in dieses Bündnis, dieser Bindung an Gott, in dem nun anstelle der Sklaverei Ägyptens Gott zu dienen war, ermöglichte also die Freiheit von dem alten, aus dem ausgegangen werden mußte. Als Israel sich endlich auf den Weg gemacht hatte, setzte Pharao mit all seinen Wagen und seinem ganzen Heer ihm nach, um das zu verhindern, was Gott vorgesehen hatte: er wollte sich zurückholen, was von Ihm gerade eben herausgeführt worden war, um es weiterhin im Sklavendienst zu halten (2Mo 14. 5). Und erst dann, als die endgültige Trennungslinie – das Schilfmeer – durchquert worden war, hinter die es keinerlei Rückzugsmöglichkeit mehr gab, war Israel vollkommen frei, und hatte endgültig Ruhe vor seinem Feind, der bekanntlich in den Fluten umkam und „mit Mann und Maus” ertrank (2Mo 14. 26 - 28). – Wie Mose die Kinder Israel aus Ägypten und aus der Knechtschaft ihres Herrschers, Pharao, herausgeführt hatte, um dem lebendigen Gott zu dienen, so wurden auch wir gegenbildlich aus der Welt, dem Herrschaftsbereich Satans, durch Jesus errettet, um nun unserem Gott zu folgen und Ihm allein zu dienen. All das ist uns ja zur Lehre geschrieben worden, damit wir daraus lernen und uns warnen lassen (1Kor 10. 1 - 11). Auch in unserem Thema wird es um einen Sklavendienst gehen, an dessen Stelle Gott die Freiheit schenken möchte. Doch so, wie Israel all die Hemmnisse und Einflüsse Pharaos auf diesem Weg klar zu verlassen und eine endgültige Trennung zu vollziehen hatte, haben auch wir aus allem herauszugehen, was der Finsternis dient, und was von dieser dazu gebraucht wird, uns auf diesem Wege aufzuhalten und das neue Leben in uns zu bedrohen. Und diese Bedrohung, die heute vielfach nicht mehr gesehen zu werden scheint, kann unter ganz bestimmten Umständen tatsächlich lebensgefährlich werden.
Wie brisant diese Zusammenhänge wirklich sind, zeigte sich mir anhand eines Berichtes in den Fernsehnachrichten, den ich im Frühjahr des Jahres 2001 sah, und der mich tief erschüttert hatte. Wie man berichtete, war eine junge Kölnerin von ihrem Mann erschlagen worden, Der Grund hierfür hatte darin bestanden, daß sie an Jesus gläubig geworden war und dem Mann bezeugt hatte, daß Jesus nun den ersten Platz in ihrem Leben einnehme. Man mag nun über Weisheit oder Unweisheit spekulieren. Fakt ist jedoch, daß ein schlichtes Zeugnis die Hölle in ihm in Fahrt gebracht hatte. Die Frau hatte dabei nicht gewagt, ihn zu verlassen. Nun war sie tot; der Mann – ein vom Teufel gehetztes und mißbrauchtes Menschenkind – befindet sich für die wohl längste Zeit seines Lebens hinter Gittern, und eine Welt, die Gott ablehnt, hat ihren Stoff zur vermeintlichen Unterhaltung der Allgemeinheit gefunden. Dies sind die traurigen Früchte jener unbiblischen Lehren, die heute noch immer ihr Unheil treiben, und nach denen sich insbesondere Frauen nicht wagen, solche für sie oftmals sogar lebensbedrohlichen Umstände zu verlassen, und dem Feind ihr klares Nein entgegenzusetzen. Welch bodenloser Leichtsinn und welche Unverantwortlichkeit liegt doch bei denen, die solche Lehren verbreiten! Es macht daher also keinen Sinn, von einer vermeintlichen Wirklichkeit auszugehen, von der nicht einmal das Wort Gottes ausgeht. Die vorhin angesprochene, als Glaube mißverstandene Naivität und Schwärmerei enthüllt sich so schnell als gefährlicher, irreführender Wahnsinn. Dies alles hilft nicht; nur Gottes Wort, das die Wahrheit ist, vermag uns zu helfen, wenn wir uns allein daran halten.
Menschen, die dieses klarzustellen
bemüht sind, und das zu sagen wagen, was Gott sagt, werden dann sehr
schnell als lieblos abgestempelt. Auch Paulus machte sich
zum Feind, als er die Wahrheit sagte (Ga 4. 16). Ist man
lieblos, weil man die Wahrheit sagt? Wenn man sagt,
daß die von zahlreichen Schriften, die von Ehe und
Partnerschaft schreiben, immer wieder suggerierte „heile
Welt” nicht existiert? Ist es lieblos, über
eine brennende Welt zu sagen, daß sie brennt? Ist es lieblos, den Weg heraus aufzeigen zu wollen? Oder
ist es nicht vielmehr lieblos, die Lüge immer weiter
aufrechtzuerhalten und die Menschen ihren Nöten zu
überlassen? – Von Frauen, die dieses Thema hinter sich
gebracht haben, wird oftmals gesagt, daß sie zumeist
solche Literatur nicht mehr lesen, da sie durch Erfahrung wissen, daß sie durch diese
betrogen worden sind, und im Nachhinein erkennen müssen,
daß ihnen viele Verletzungen erspart worden wären,
wenn sie sich nicht an sie gehalten hätten.
Deshalb soll auch hier einmal in die Schrift – ohne Rücksicht
darauf, was Menschen sagen – hineingegangen werden, um herauszufinden,
welche Antworten das unvermischte Wort Gottes zu geben hat. Diese zu
finden und herauszustellen, ist Anliegen der vorliegenden
Seiten.
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Die Zuordnung der Häupter
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Wir betrachten nun die verschiedenen Aussagen des Apostels Paulus zu diesem Thema.
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8 Den Unverheirateten und
den Witwen sage ich aber: Trefflich ist es
für sie, wenn sie dabei bleiben, wie auch ich. 9 Wenn sie aber nicht
enthaltsam sein können, sollen sie heiraten. Denn
es ist besser, zu heiraten als zu glühen.
10 Den Verheirateten weise ich an, das heißt nicht ich, sondern der Herr: Die Frau trenne sich nicht vom Mann. 11 Wenn sie aber geschieden wird, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Mann versöhnen. Ebenso soll der Mann nicht seine Frau verlassen.
12 Den
Übrigen jedoch sage ich und nicht der
Herr: Wenn
ein Bruder eine ungläubige Frau hat und diese willens
ist, bei ihm zu wohnen, so soll er sie nicht
verlassen. 13
Ebenso, wenn
eine Frau einen ungläubigen Mann hat und dieser
willens ist, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann
nicht verlassen. 14 Denn der ungläubige Mann ist durch die
Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch
den Bruder geheiligt, sonst wären ja eure Kinder
unrein; nun aber sind sie heilig. 15 Wenn aber der ungläubige Teil
sich trennen will, so soll er geschieden werden. In
solchen Fällen ist der Bruder oder die Schwester
nicht sklavisch
gebunden. In Frieden hat uns Gott berufen! 16
Was weißt du denn, Frau, ob du den Mann retten
wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau
retten wirst?
1Kor
7. 8 - 16
|
Dieser Text aus dem ersten Korintherbrief besteht aus drei Anordnungen, die an drei jeweils verschiedene Adressen gerichtet sind: Die Verse 8 bis 9 sprechen zunächst von den Unverheirateten und den Witwen, die Verse 10 bis 11 von den im biblischen Sinne Verheirateten, und die letzte Gruppierung, auf die wir unser besonderes Augenmerk legen wollen, von solchen Paaren, von denen ein Partner gläubig geworden, der andere aber ungläubig geblieben ist. Diese letzte Gruppe bezeichnet Paulus weder als Ledige, noch als Verheiratete, sondern ganz schlicht und einfach als die Übrigen; er deutet damit bereits an, daß diese weder zu der Gruppe der Ledigen noch zu der der Verheirateten hinzuzurechnen sind. Damit hat es also eine besondere Bewandnis; wir werden später sehen, warum. Daß diese Abhandlung von drei voneinander zu unterscheidenden Personengruppen spricht, die nicht ineinandergemengt werden dürfen, darf dabei nicht übergangen werden, wenn es uns gelingen soll, das Ganze richtig einzuordnen und zu verstehen. Es wäre nicht nur töricht, sondern auch geradezu fahrlässig, Dinge, die Paulus bezüglich der einen Gruppe sagt, nun auch für eine andere geltend machen zu wollen. Dennoch begegnen wir diesem Durcheinander bei nicht wenigen, gerade auch bibeltreuen, Auslegern.
Die erste Gruppe, der Paulus hier etwas zu sagen hat, besteht aus den Ledigen und den Witwen. Paulus sagt ihnen im achten und neunten Vers, daß es ihnen gut sei, wenn sie so blieben wie er, d. h. ledig und damit an einen Menschen ungebunden. Wenn sie aber sich nicht enthalten könnten, so sollen sie heiraten. Dies ist eine klare Anweisung, die uns ganz unspektakulär und selbstverständlich vorkommen mag; jedoch wird uns ihre Brisanz alsbald deutlich werden, wenn wir das Umfeld begreifen, in dem Paulus dies schrieb. Dies ist ja ein Brief an die Gemeinde im alten Korinth, in der ganz offensichtlich Viele gerade erst zum Glauben gekommen waren. Die Zustände in Korinth waren die, daß jede sexuelle Verfehlung – bis hin zur Tempelprostitution – möglich, und eine entsprechende Freizügigkeit im Umgang der Geschlechter an der Tagesordnung war. Mit den Neubekehrten dürften solche Dinge durchaus in die Gemeinde hereingekommen sein. Das sehen wir daran, daß hier ganz offensichtlich Partnerschaften bestanden, die ohne eheliche Verbindung, in „freier Liebe” also, miteinander Umgang hatten. Denn sonst wäre diese Ermahnung wohl kaum notwendig gewesen. Auf diesem Gebiet waren also Dinge klarzustellen und zu bereinigen.
Demgemäß sagte Paulus denjenigen, denen es nicht gegeben war, enthaltsam leben zu können, nicht etwa, daß sie ihrem Fleisch weiterhin freien Lauf lassen sollten, wie es in ihrem heidnischen Umfeld so alltäglich und selbstverständlich war, und gewisse Philosophien ihnen als ganz natürlich, als vorgegeben, oder gar als notwendig dargestellt haben mochten. Nein – er sagt ihnen, sie sollten heiraten. Es geht dem Paulus also ganz offensichtlich darum, die Ordnungen Gottes aufzurichten. Dies könnte unter seinen Briefempfängern, die bislang doch etwas anderes gewöhnt waren, durchaus eine kleine „Revolution” ausgelöst haben. Aber auch wir erkennen im Hinblick auf unsere Zeit recht schnell, daß unsere heutigen Gegebenheiten nicht sehr weit von denen des alten Korinth entfernt sind. Und auch heute stößt man durchaus bei so Manchem auf erbitterten Widerstand, wenn man ihm bedeutet, daß der Weg Gottes, ein Paar zu verbinden, die Ehe ist, während jede sexuelle Gemeinschaft ohne ein zuvor ergangenes, öffentliches Eheversprechen als Hurerei bzw. Unzucht (grie. porneia) zu bezeichnen ist (vgl. 1Kor 7. 2). Es gilt jedoch immer noch: Wenn sie sich nicht enthalten können, sollen sie – als klare Anordnung – heiraten. [1] Wir werden im Folgenden immer wieder die an ein „Wenn” geknüpften Anordnungen sehen, was uns sagt, daß nicht jedes Wort Gottes in jeder Situation gilt. Die Anweisung, zu heiraten, galt also – und jeder wird das verstehen – nur für die Ledigen, wenn sie nicht enthaltsam leben konnten.
Die Erstgenannten haben wir eben ganz kurz angerissen; hier ging es um die Unverheirateten. Die Verse 10 und 11 sprechen dagegen von den Verheirateten. Paulus gibt hier die Anweisung des Herrn wieder, die für sie – und nur für sie – gültig ist. Hierzu wird es notwendig sein, sich mit dem Eheverständnis der Bibel auseinanderzusetzen, um zu erkennen, daß nicht jede Verbindung einer von Gott zusammengefügten und damit sowohl von als auch vor Ihm geschlossenenen Ehe gleichkommt.
Vom zwölften Vers an wird jedoch nicht mehr von den im Sinne des 10. Verses Verheirateten gesprochen werden; mithin werden die dort Genannten von den in Vers 10 Angesprochenen eindeutig unterschieden. Während im Vers 10 Paulus noch zu den unter Gott Verheirateten sprach (wir werden später sehen, warum), spricht er zu den in Vers 12 genannten Paaren als von den Übrigen. Die Anmerkungen, daß der Herr dies sagt (Vers 10), bzw. daß Paulus dies sagt (Vers 12), bedeuten nicht, daß das eine ein stets anzunehmendes Wort Gottes sei, und das andere nicht. Dies ist eine Fehlauslegung, die man immer wieder hört. Es ist auch nicht der Fall, das das, was der Herr sagte, verbindliches Gebot, während das, was Paulus sagte, nur ein unverbindlicher oder vielleicht hilfreicher Ratschlag gewesen sei, den man so oder so auslegen könne. Beides ist Bestandteil der Schrift, und selbstverständlich stellen beide Anweisungen jeweils auch verbindliches, d. h. gültiges Wort Gottes dar (vgl. 2Tim 3. 16). Man muß daher erkennenen, was hier für wen gilt, und berücksichtigen, daß wir hier zwei voneinander zu unterscheidende Sachverhalte vorliegen haben, die man nicht „über einen Kamm scheren” darf. Dementsprechend müssen wir davon ausgehen, daß für die Erstgenannten die durch den Herrn eingesetzte Regel Gültigkeit besitzt, während für die Anderen gilt, was (derselbe Herr durch) Paulus zu sagen hat. Es geht hier also nicht darum, daß das eine Wort mehr Wert als das andere besäße, weil der Herr es gesagt habe, sondern es geht lediglich um die Aussagen zweier Personen, die zu verschiedenen Zeiten und zu verschiedenen Anlässen ergangen sind, wobei der Herr in Seinem Umfeld das für diese Situation Betreffende, und Paulus in einem anderen Umfeld das für dessen andere Situation Betreffende aussagt. Beides ist also vollgültig, und steht daher gleichberechtigt nebeneinander; jedoch gilt beides nicht für Beide, und demzufolge kann auch beides nicht miteinander vermengt werden.
Bei der Erkenntnis, daß hier zwei
verschiedene Worte und ganz offensichtlich auch zwei
verschiedene Ordnungen vorliegen, in die hinein jedes dieser
Worte, seiner Situation entsprechend redet, ist es hilfreich, wenn wir
begreifen, daß zur Zeit Jesu das Wort Gottes noch nicht
vollständig offenbart war, und daher auch nur das für diese Zeit
Betreffende
gesagt werden konnte. Wir hatten es ja zu seiner Zeit noch allein mit dem Volk Israel als dem Träger der
Verheißungen Gottes zu tun, in dem Mischehen
(Gläubige mit Ungläubigen) nach dem bis dahin
bestehenden Gesetz von vornherein unterbunden, also nicht
vorgesehen worden sind. Erst nachdem die Gemeinde des Neuen Bundes, aus den Nationen
kommend, gebildet wird, werden sich aufgrund anderer
Gegebenheiten auch andere Notwendigkeiten auftun, die diesem
Rechnung tragen, muß vieles dem bis dahin geoffenbarten Wort Gottes noch
hinzugefügt werden. Deshalb sagte Paulus
an anderer Stelle (Kol 1. 25), daß es ihm – als dem Apostel der Nationen – im Hinblick auf die Gemeinde gegeben sei, das Wort Gottes
zu vervollständigen
(griechisch pleroo, vervollständigen,
ergänzen, zum Abschluß bringen). Diese Vervollständigung
des Wortes ist richtigerweise als Abschluß des Bibelkanons
verstanden worden. Das bedeutet also, daß damals dem bis
dahin schriftlich niedergelegten Wort Gottes noch etliche
Bestandteile fehlten, die durch Paulus noch zu ergänzen, hinzuzufügen waren – nämlich all die
Dinge, die die Verwaltung Gottes zum Inhalt hatten, die die Gemeinde in ihren Zusammenhängen betraf
(Kol 1. 25 - 29). Dazu gehörte auf jeden Fall auch die
Berücksichtigung der Tatsache, daß mit dem
Gläubigwerden von Menschen aus der nichtjüdischen Welt plötzlich auch Paare
präsent wurden, in denen ein Teil sich bekehrt hatte,
während der andere ungläubig geblieben war. Dies war
gegenüber dem bisher Erfahrenen eine völlig neue
Situation, die einer Klärung bedurfte. Dem trug Paulus in seinen Anweisungen Rechnung,
während der Herr innerhalb derselben Thematik zu den Dingen
etwas sagte, die
schon zu seiner Zeit auf der Erde bestanden hatten.
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Es sollen uns zunächst die Verheirateten
beschäftigen.
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10 Die Verheirateten
weise ich an, das heißt nicht ich, sondern der
Herr: Die Frau trenne sich nicht vom Mann. 11 Wenn sie aber geschieden
wird, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit
dem Mann versöhnen. Ebenso soll der Mann nicht
seine Frau verlassen.
1Kor
7. 10 - 11
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Wer sind nun die Verheirateten,
von denen 1Kor 7. 10 spricht? Die vorstehende, vom Herrn Jesus aufgenommene
Regel spricht von Ehe und Ehescheidung in Israel. [2] Er hatte
diese Aussagen stets gegenüber den Pharisäern, wo es
um die Auslegung des Gesetzes Gottes ging, oder im
Jüngerkreis gemacht. Sie alle waren Gläubige, und gehörten zu
Gottes Volk.
Dieses Wort redet also ausnahmslos von solchen Ehen, die unter
dem Volk Gottes geschlossen worden sind. Indem Paulus dies hier
für „die Verheirateten” verwendet, ist also klar, wer
gemeint ist: Es sind ausschließlich Ehen gemeint, die zwischen
Kindern Gottes, zwischen
Gläubigen also, zustande gekommen sind. Und diese sind gehalten,
sich nicht zu trennen. Sollte es dennoch zu einer Trennung
gekommen sein, sollen sie entweder unverheiratet bleiben, oder
sich wieder mit dem Mann versöhnen. Andere
Möglichkeiten werden hier nicht genannt. Warum? Weil nach dem Wort
des Herrn die Ehe, durch Ihn und vor Ihm geschlossen,
unauflöslich ist. Dies aber spricht allein von den Ehen, in denen
Mann und Frau gläubig sind. Paulus weiß damit den
Herrn hinter sich, in dessen Vollmacht er hier spricht.
Da
Paulus jedoch vom dem Herrn spricht, gehört alles das, was
der Herr gesagt hat, in diesen Zusammenhang mit hinein. Dies
betrifft nicht nur die Ehe an sich, sondern auch die
Möglichkeit einer Scheidung. Hier ist jedoch zu beachten,
daß von Gott her in dem Zusammenhang eine solche Scheidung
nicht vorgesehen ist; der Scheidebrief, von dem Mose spricht,
ist lediglich ein Zugeständnis, die sich aus der
menschlichen Herzenshärtigkeit ergeben hat. Insofern ist
zwischen Willen und Zulassung Gottes zu unterscheiden.
Ausdrücklich ausgenommen von dem Scheidungsverbot ist
jedoch der Fall, in dem einer der beiden Partner Ehebruch
begangen hat (Mt 19. 4 - 9). Mit in diese Rubrik gehört
auch fortgesetzte häusliche Gewalt. [3]
Erst nachdem der Apostel in Vers 10 diese Verheirateten angesprochen hat, spricht er im Vers 12 von den „Übrigen”. Die „Übrigen” sind also ganz offensichtlich andere als die, die er gerade als Verheiratete unterwiesen hat. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen, denn für die in Vers 10 Genannten gilt nicht das, was zu denen in Vers 12ff. gesagt ist; und ebenso gilt das in Vers 12 zu den „Übrigen” Gesagte nicht für die „Verheirateten” ab Vers 10. Mithin darf die Regel, nach der Geschiedene nicht wieder heiraten sollen, auch nicht als für alle geltend ausgelegt werden. Wie wir sehen, bezieht sich diese Erkenntnis auf die in Vers 12 Genannten.
Es erscheint uns ganz erstaunlich, daß
Paulus im zehnten Vers von den Ehen Gläubiger als von Verheirateten spricht, aber im zwölften
Vers, wo es ebenfalls um Paare geht, die eine eheliche
Verbindung eingegangen sind, von ihnen lediglich als von den Übrigen redet. Betrachten wir jedoch
die Zusammenhänge anhand des Wortes Gottes, so erkennen
wir, daß
in Israel Ehen Gläubiger mit Ungläubigen nicht
vorgesehen waren. Hierzu bestand keinerlei Anweisung. [4] Nach dem
Gesetz waren Verbindungen von Hebräern mit Partnern aus den
sie umgebenden Nationen strikt untersagt, um von vornherein
auszuschließen, daß Ungläubige die
Gläubigen von Gott wegziehen und zur Verehrung ihrer
heidnischen Götter verleiten könnten, eine Sicht, die
auch im Neuen Bund nicht wesentlich anders ist. [5] Die einzige
Ausnahme bestand darin, daß der oder die Fremde zuvor den
Glauben Israels angenommen hatte, und als sogenannter Proselyt (das griechische Wort für
Herzu-Kommender, es handelt sich dabei um Konvertiten) [6] in den
Bestand des Volkes aufgenommen wurde, was eine umfangreiche
Prozedur, und beispielsweise für den Mann die Beschneidung
nach dem Gesetz Moses notwendig machte (vgl. Mt 23. 15, Apg 2.
10, 6. 5, 13. 43). Bis heute gilt im strengen jüdischen Sinn eine
Ehe mit Nichtjuden als nicht geschlossen, d. h. als nicht
existent.
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Was
Gott zusammenfügt, soll der Mensch nicht scheiden
Paulus bezieht sich bei der Erwähnung der Verheirateten auf das Wort, das Jesus für sie aussprach, und sagt somit, daß dieses Wort für die im Sinne des göttlichen Gesetzes Verheirateten – d. h. beide sind gläubig und gehören somit zum Volk Gottes – Gültigkeit besitzt. Der Herr zitierte dort nämlich das Gesetz, das allein für Israel Gültigkeit besaß, und kommt von dort aus auf die Ordnung Gottes bezüglich der Ehen in diesem Seinem Volk zu sprechen:
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„Auch ist geboten
worden: Wer seine Frau entläßt, gebe ihr
eine Scheidungsurkunde! Ich aber sage euch, Jeder, der
seine Frau entläßt (mit Ausnahme im Fall
der Hurerei) macht sie zu einer, deren Ehe gebrochen
wird; und wenn jemand eine Entlassene heiratet, bricht
er die Ehe.”
Mt
5. 32
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Hierzu gilt das Wort, daß das, was Gott zusammengefügt hat, der Mensch nicht scheiden soll (Mk 10. 9). Die Ehe ist ja ein Bund, und auch dieser Bund wird – innerhalb des Volkes Gottes – durch Gott geschlossen (Pr 4. 9 - 12, Mal 2. 14). Die Ehen, von denen Jesus sprach, und die daher auch Paulus im zehnten Vers unseres Abschnitts bespricht, sind also solche Verbindungen, die Gott selbst zusammengeführt und -gefügt hat. Wie Adam, dem seine Frau von Gott zugeführt worden war (1Mo 2. 22), kann der Mann, den Gott mit seiner Frau zusammenführt, nur erkennen, daß diese vollkommen zu ihm paßt, und anbetend ausrufen:
|
Diese endlich
ist Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem
Fleisch; Männin (ischah, so das hebräische Wort
für Frau) soll sie heißen, denn vom
Mann (isch) ist
diese genommen.
1Mo
2.23, Rev. Elberfelder
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Adam erkennt in der ihm zugeführten Frau einen Teil von sich selbst wieder – Gebein von meinem Gebein und Fleisch von meinem Fleisch – als seine Entsprechung. Darum nennt er sie von sich, dem isch, dem Mann abgeleitet, ischah, Männin. Aufgrund dieses Zusammengefügtseins werden die Beiden, nachdem beide den Vater und die Mutter verlassen haben, zu einem Fleisch (1Mo 2. 24). Das sind die Verbindungen, die Gott stiftet. Und auf diese Verbindungen, die Gott Selbst zustande gebracht hat, indem Er Mann und Frau zusammenfügt, bezieht sich der Herr, wenn Er sagt, daß der Mensch nicht scheiden soll, was Gott zusammenfügte (Mk 10. 2 - 9).
Noch etwas ist also bei den durch Gott
Zusammengefügten wichtig: Bevor Mann und Frau zu einem
Fleisch werden können, müssen sie, vor allem der Mann,
aus ihrer Verwandtschaft, von Vater und Mutter ausgegangen
sein. Die Sippe bleibt also „draußen”. Es darf nicht
übersehen werden, daß es notwendig ist, sollen beide
ein Fleisch werden, daß das Frühere zu verlassen ist
– vor der Ehe. Gerade, wenn die Eltern des Mannes, der
Frau oder Beider ungläubig sind, so bedeutet dies
notwendigerweise ein Ausgehen aus den Einflüssen
dieser Welt, womit diese Einwirkungen von vornherein
ausgeschlossen werden – oder die von Gott initiierte
Beziehung kommt unter Seinem Segen nicht zustande. Denn
Gott Selbst hat die Ordnung gesetzt, daß diese
Scheidung von dem Früheren vor dem Einswerden
Beider, dem Vollzug der Ehe also, zum Ausdruck kommt (1Mo 2.
24). Denn das Ein-Fleisch-Sein Beider beinhaltet auch die
Selbständigkeit, gewissermaßen das als selbstständiger
Körper Autark-Sein von dem Früheren. Das
bedeutet nicht, daß die Eltern nun nicht mehr zu achten
wären, und schon gar nicht, daß kein Kontakt mehr
bestehen dürfe. Solche Dinge lehren die Sekten. Aber es hat
doch klar zur Folge, daß die Beiden nun ihr eigenes
Leben leben – ohne entscheidungsgebende Beeinflussung
durch ihre Eltern oder ihre Herkunft. (Im islamischen
Kulturkreis, in dem sich alles nach dem Sippenverband des Mannes
zu richten hat, wäre dies beispielsweise nicht
möglich.) Neben dem Kennzeichen, daß Gott Beide
zusammenführt – was voraussetzt, daß Beide Ihm folgen
und Ihm dienen – ist dieses Herausgehen aus dem Sippenverband,
der früheren Herkunft also, das herausragende
Kennzeichen eines unter Gott geschlossenen Ehebundes.
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Die Zuordnung der Häupter
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An dieser Stelle gilt es, mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen. Die heute vorherrschende, sich – gewissermaßen wie ein ungeschriebenes Gesetz – hartnäckig haltende Lehre sagt, daß das Ein-Fleisch-Werden eines jeden Mannes mit seiner Frau nach seinem Eheversprechen, ganz gleich, ob diese mit oder ohne Gott leben, schlechthin schon den Vollzug der Ehe darstellt, die Gott als eine solche eingerichtet habe, und deklariert nun jedes weltliche Verhältnis als einen von Gott gesegneten, geheiligten, von Ihm zusammengeführten und unter seinem Schutz und unter Seiner Vollmacht stehenden Ehebund. Etwas, was ursprünglich einmal zu Gott und in Seinen Thronbereich gehörte, wird dabei aus seinem göttlichen Zusammenhang und Seiner Gegenwart herausgelöst und danach zu einem göttlichen Handeln an sich erklärt. Biblisch ist dies nicht nachvollziehbar. Dinge aus der Gegenwart Gottes herauszunehmen, entspricht von jeher der Taktik des Teufels, des Lügners, Mörders und Sünders von Anfang (Jo. 8. 44, 1Jo 3. 8). Ist es doch jener Räuber, der das Heilige Gottes aus dem Zusammenhang Seiner Gegenwart stiehlt, es für sich stellt, und der Menschheit dann einen Weg dorthin suggeriert, der nicht in die Gegenwart Gottes führt, sondern in die Unabhängigkeit von Ihm – und das alles unter dem Vorzeichen, daß Gott „solches gegeben” habe. Bloßes Erfüllen scheinbar notwendiger Gegebenheiten macht Seine Gegenwart überflüssig, kann man doch anscheinend zu einem göttlichen Ziel gelangen, ohne Gott selbst dabei auch nur zu berühren. Die Erkenntnis der Dinge ersetzt dabei das persönliche Erkennen Gottes.
Dieses Gebaren ist die Folge davon, daß der Mensch allzu schnell auf das Versprechen der Schlange hereinfiel, „sein zu können wie Gott”, ohne in einer tatsächlichen Beziehung mit Ihm zu stehen und Ihm gegenüber gehorsam zu sein – allein auf dem Wege der „Erkenntnis des Guten und des Bösen” (1Mo 3. 5). Hier finden wir auch die Wurzel der Vermischung vor, die die Schlange unter den göttlichen Samen gesät hat. Jeglicher Prinzipien„glaube”, der weite Teile der heutigen Christenheit so sehr beschäftigt, und sie dabei davon abhält, Gott Selbst zu suchen und Ihm zu gehorchen, kommt von genau dort her. Hierzu wäre einiges zu dem Thema der sogenannten „Gnosis” zu sagen, vor der schon Paulus (1Ti 6. 20) gewarnt hatte; doch würde dies den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, und so belassen wir es bei diesen Ausführungen. Wie oben erklärt, werden auch hierbei Prinzipien (bezeichnen wir sie besser als Gesetzmäßigkeiten) aus dem Zusammenhang Seiner Gegenwart herausgerissen, und, da sie scheinbar auch in sich selbst funktionieren, zu etwas Gottgegebenen und -gewollten an sich erklärt und somit zu Seinem Handeln umgedeutet. Ein echter Schachzug der Finsternis, der das Geraubte obendrein noch zu etwas erklärt, was der Vater gegeben habe. Und genau dasselbe macht der Feind, da hier nichts ausgenommen werden kann, gerade auch mit der Ehe.
Ein jedes in der Welt gegebene Eheversprechen wird dabei zu einem von Gott gegebenen, durch ihn initiierten und zusammengefügten Ehebund schlechthin erklärt, hinter dem Er Selbst stehe. Man pflegt hier also ein im gewissen Sinne magisches Verständnis der Ehe als eine feststehende, unantastbare göttliche Institution, unabhängig davon, ob Gott im Leben dieses Paares, und damit in dieser Ehe ist, oder ob nicht. Diese Vorstellung übersieht jedoch völlig, daß vor der Ein-Fleisch-Werdung von Mann und Frau die Tatsache steht, daß Gott die Frau dem Mann zuführt, was geradezu voraussetzt, daß Beide vor dem Eingehen in die Ehe in der Gemeinschaft mit Gott lebten, wie uns dies anhand der Geschehnisse im Garten Eden klar veranschaulicht wird. Nur dann kann auch davon gesprochen werden, daß Gott diese Ehe Selbst zusammengefügt hat. Erst danach kommt es hier dazu, daß der Mann seine Frau erkennt – das Bild für die körperliche Vereinigung, wonach die Frau schwanger wird (1Mo 2. 22 und 4. 1).
Auf diese Zusammenhänge im Garten Eden, worin Gott dem Adam seine Frau zuführte, und dieser erst dann seine Frau erkannte, bezieht der Herr Jesus Sich, wenn Er davon spricht, daß das, was Gott zusammengefügt hat, der Mensch nicht scheiden soll. [7] Der biblische Begriff der Ehescheidung erhält seine Brisanz allein von hier aus. Ebensowenig jedoch, wie jedes fleischliche Einssein eines Mannes mit einer Frau schon eine Ehe darstellt, gilt auch der Umstand, daß jede Ehe einen Einfluß Gottes darstelle, nur weil sich Mann und Frau vor einer weltlichen Instanz einst die Treue versprachen. Obwohl auch dies einen Bund darstellt, der zu respektieren ist, fällt er jedoch nicht unter den Begriff eines von Gott gestifteten Ehebundes. Die Tatsache, daß ein jeglicher Bund das bewirkt, was die Bezeichnung „Bund” auch aussagt – er bindet Parteien aneinander –, besagt nicht, daß er von Gott kommt, und daher unlösbar sei. Denn es entspricht der Ordnung eines göttlichen Bundes, daß der Mensch ihn, da Gott ihn gefügt hat, nicht scheiden kann, während all das, was Menschen gebunden haben, auch wieder durch Menschen gelöst werden kann, sofern sie sich zu diesem Bund einmal entschlossen hatten.
Diese Aussagen mögen für uns zunächst, sprechen wir hier doch auch von Ehenbünden, schockierend sein. Doch es gilt anzuerkennen, daß nicht jeder Bund von Gott kommt oder von Ihm gewollt ist, nur weil er in sich funktioniert – also bindend ist. In diese Rubrik hinein gehört die Aussage, daß wir
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...durch ein mündliches Versprechen gebunden, gefangen
sind durch die Reden unseres Mundes. Spr 6. 2, Schlachter
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Gerechtigkeit und
Recht sind die Grundfesten Seines Thrones.
Ps 97. 2, Rev. Elberfelder
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„Denn ich, der HERR,
liebe das Recht; ich hasse den Raub mitsamt dem
Unrecht.”
Jes 61. 8, Rev. Elberfelder
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Gerade weil dieses Lösegeld ja schon bezahlt worden ist, können wir nun aus diesen Verbindungen mit der Finsternis frei herausgehen. Dinge also aufzulösen, mit denen wir uns an etwas anderes gebunden haben als an das, womit Gott uns verbinden will, fällt nicht in Seine, sondern in unsere Vollmacht. Wir haben diese Dinge zu lösen. Sind wir also in Dinge eingegangen, die uns an Falsches binden, und uns damit von Gott wegführen, ist es auch an uns, diesen so entstandenen Bund aufzukündigen, und damit aufzuhören, ihn weiter aufrechtzuerhalten, und die Ansprüche des falschen Bündnispartners zu bedienen. Hierbei gilt auch das dem Petrus für die Gemeinde – als den auf der Erde Wandelnden – gegebene Wort, daß das, was er auf Erden binden wird, auch in den Himmeln gebunden sein wird, und das, was er auf Erden lösen wird, auch in den Himmeln gelöst sein wird (Mt 16. 19). Dies ist letztlich nichts anderes als die Vollmacht, Bündnisse einzugehen, und Bündnisse wieder zu lösen – als die Schlüssel des Königreichs der Himmel. Beachte dabei, daß das Wort „Himmel” hier im Plural steht; es ist hier nicht etwa der himmlische Bereich Gottes gemeint, sondern das Reich der Himmel als die geistliche Welt schlechthin. Wir haben oftmals eine idealisierte Vorstellung, wenn wir das Wort „Himmel” hören; wir assoziieren dies fälschlicherweise allzu schnell mit dem Bereich Gottes. Dies ist hier jedoch nicht gemeint. Hier wird ausgesagt, daß das, was wir auf der Erde, also im Sichtbaren, binden oder lösen, immer seine entsprechende Auswirkung in der geistlichen Welt, im Unsichtbaren, also besonders auch im Hinblick auf die Finsternis haben wird. Diese Wirklichkeit gilt letztlich für alle Bündnisse, die nicht von Gott kommen – sie sind lösbar. Da Er – als der Sich nicht Verändernde, der Unwandelbare – sie selbst nicht geschlossen hat, gilt über ihnen auch nicht, daß sie unantastbar, also unauflöslich sind. Nur das, was Gott verbunden hat, muß auch verbunden bleiben.
Dem entspricht die Tatsache, daß eine Ehe, die Gott hervorgebracht hat, indem Er ein Paar zusammenfügte, untrennbar ist, was von einer weltlichen Ehe nur bedingt zutreffend sein kann. Wie wir sahen, ist jeder Bund die Übereinkunft mindestens zweier Parteien in einer Sache. Die durch diese Übereinkunft ausgehandelte Sache ist dann für alle Beteiligten bindend, deshalb ist das Ganze ein Bund. Niemand, der nicht zu diesem Bund gehört, ist berechtigt, an dem in ihm Ausgehandelten teilzuhaben. Auch kann niemand von außen einem Bund nachträglich etwas hinzufügen oder wegnehmen (Ga 3. 15). Jemand, der nun in der Welt mit einer anderen Frau verkehrt, bricht deshalb die Ehe dieser Frau und des Mannes, der sich mit ihr verbunden hat. Denn er bricht ja in einen Bund ein, der ihn nichts angeht, und der nicht mit ihm besteht. Auch wenn Gott nicht in dieser Ehe ist, so ist dies also doch genauso ein Ehebruch mit denselben traurigen Ergebnissen für die Beteiligten. So ist auch eine Ehe, die in der Welt geschlossen ist, von außen nicht lösbar, es sei denn, jemand bräche in diesen Bund ein, was nicht erlaubt ist.
Denn auch in der Welt hat ja das Paar, das sich die Treue versprach, dies angesichts der versammelten Öffentlichkeit, also nach außen hin getan. Gewissermaßen ist so eine, wenn auch stillschweigende, Vereinbarung – ein Bund – mit derselben Öffentlichkeit getroffen worden, die besagt, daß diese, nachdem sie den Bundesschluß Beider vernommen und ihm nicht widersprochen, d. h. durch ihr Stillschweigen ihr Einvernehmen bekundet hat, auch künftig diesem Ehebund nicht zuwiderhandeln, ihn achten und respektieren werde. (Von dort kommt die am Tage der Eheschließung früher verkündete Formel her, daß, wenn jemand etwas gegen diese Verbindung zu sagen habe, dies jetzt tun solle, wenn aber nicht, so solle er für immer schweigen.) Dieses Gelöbnis gegenüber der Öffentlichkeit ist es auch, die die Ehe Beider ihr gegenüber für bindend erklärt. Das vor der Allgemeinheit abgegebene Eheversprechen stellt diese somit unter öffentlichen Schutz, und macht sie – rein rechtlich gesehen – gegen Anfechtungen von außen immun, d. h. also unangreifbar. (Soweit – aber auch nur soweit – besteht auch Übereinstimmung einer weltlichen Ehe mit einer solchen von Gläubigen.) Diese Verantwortlichkeit des öffentlich gegebenen Ehegelöbnisses ist letztlich auch der Grund, daß die Ehe in der Welt nur vor derselben Öffentlichkeit (dem Standesamt) geschieden werden kann, angesichts derer sie einst feierlich bekundet worden war.
Anders ist die Sache, betrachten wir einen solchen weltlichen Bund aus der Sicht der Parteien, die ihn geschlossen haben, also von innen heraus. Hier gilt aus der Sicht Gottes, daß all das, was Menschen gebunden haben, auch von Menschen wieder gelöst werden kann. Der Fortbestand eines Bundes, und nicht nur der eines Ehebundes, richtet sich also immer allein nach den an ihm beteiligten Parteien. Von außen ist dieser Bund nicht zu lösen, doch von innen sehr wohl. Die Parteien, die einen Bund errichtet haben – allerdings auch nur diese allein – sind immer auch in der Lage, ihren miteinander geschlossenen Bund wieder zu lösen. Dies gilt für einen jeden von Menschen geschlossenen Bund, da diese vergänglich sind.
Bei einem Bund Gottes nun verhält sich dies völlig anders. Denn während über allem menschlichen Handeln das Zeichen der Vergänglichkeit steht, gilt bei allem, was Gott wirkt, daß es für ewig ist:
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Ich habe erkannt,
daß alles, was
Gott tut, für ewig ist; es ist nichts
hinzuzufügen und nichts davon wegzunehmen;
und Gott hat es so gemacht, daß man sich vor Ihm
fürchte.
Pr 3. 14, Schlachter
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Die Ehe unter Gott ist also nicht ein Bund
von nur zwei, sondern von drei Parteien. Ein sehr schönes
Bild zu dem Gesagten finden wir in Prediger 4. 9 - 12. Hier wird
uns ein Bund erst Zweier, dann Dreier anhand des Bildes
einer Schnur verdeutlicht. Eine Schnur oder ein Seil hat
ja immer eine verbindende Funktion; dies weist uns stets
auf einen Bund hin, in dem etwas
zueinandergefügt, miteinander verbunden werden soll:
| Es ist besser,
man sei zu zweien, als allein; denn der Arbeitslohn
fällt um so besser aus. Denn wenn sie fallen, so
hilft der eine dem andern (wörtlich: seinem Verbündeten) auf; wehe aber dem, der
allein ist, wenn er fällt und kein zweiter da ist,
um ihn aufzurichten! Auch wenn zwei beieinander liegen,
so wärmen sie sich gegenseitig (wörtlich: so erhitzt sich´s
ihnen);
aber wie soll einer warm werden, wenn er allein ist? Und
wenn man den einen angreift, so können die beiden
Widerstand leisten; und eine dreifache Schnur (wörtlich: der dreisträngige
Faden; gemeint ist eine dreifach ineinander
geflochtene Schnur) wird nicht so leicht zerrissen. Pr 4. 9 - 12, Schlachter
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Ganz offensichtlich ist das Ganze als eine Aussage über eine Ehe zu begreifen. Schon am Anfang sagte Gott, daß es für den Menschen nicht gut sei, wenn er allein bliebe, weshalb Er ihm eine Gehilfin machen wolle, als seine Ergänzung (1Mo 2. 18). Dieses Ergänzen, das Um-Ihn-Sein wird sehr schön in dem Beieinanderliegen der Beiden deutlich. Gerade das Beieinanderliegen zweier Menschen weist ja auf die eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau hin. Das Erwärmt werden ist nur diesen, wenn sie beieinander liegen, nicht aber dem Einzelnen möglich. Und auch, wenn sie von außen bedrängt werden, so können Beide diesem viel besser widerstehen als nur einer. Jedoch gilt: Eine dreifache Schnur kann nicht mehr so schnell zerrissen werden. Der Bund zweier besteht zwar, ist aber noch löslich, wie sich – im Bilde – zwei beieinander liegende Fäden noch auseinanderdrehen können, wenn die Beiden ihr Beieinanderliegen beenden; ist jedoch ein Dritter im Bunde, was in der dreifach ineinander geflochtenen Schnur verdeutlicht wird, in der jeder Faden den anderen aufs Innigste berührt, kann diese Schnur, als der Bund Dreier, nicht mehr auseinandergedreht werden, wird ein Zertrennen sehr schwer – unmöglich, dies ohne Schaden zu überstehen.
Gehen wir noch ein wenig in die Thematik des von Gott gestifteten Ehebundes. Wir finden in der Schrift ein ganz vortreffliches Bild einer Ehe innerhalb des Volkes Gottes, wobei Gott Selbst als der anwesende Trauzeuge fungiert. Bereits in den oben kurz angedeuteten Geschehnissen im Garten Eden haben wir ja Gott Selbst erlebt, wie Er ein Paar zusammenführt, das dann ein Fleisch werden kann. Gott erscheint also nicht nur als der Urheber, sondern auch als der Vermittler einer solchen Ehe, indem Er – als Anwesender – dem Adam seine Eva zuführt, die dieser dann als sein Fleisch, zu ihm passend, erkennt (1Mo 2. 22 - 23). Gott ist also sowohl der den Bund Bewirkende als auch der beim Bundesschluß Anwesende. Dieses Anwesend-Sein des zur Stunde der Übereinkunft handelnden Gottes, nachdem Er die Eheleute zu diesem Ereignis hingeführt hat, macht den Bund der Ehe zu einem von Gott Selbst zusammengefügten. Denn ein geschlossener Bund macht stets das gemeinsame Anwesend-Sein aller beteiligten Parteien zur Stunde des Bundesschlusses notwendig, da sonst dieser Bund nicht zustande kommen kann.
Dementsprechend werden wir in der Schrift keinen
von Gott errichteten Bund vorfinden, bei dem am Tage des
Bundesschlusses Gott nicht auch Selbst gegenwärtig
gewesen wäre. Ja mehr noch: Gott ist es, Der einen
solchen Bund einsetzt, er geht nicht vom Menschen aus; der
Mensch kann freilich reagieren, erwidern, Ja oder nein sagen.
Er sollte Ja sagen, nachdem Gott zu ihm gesprochen hat!
Damit wird wieder klar, daß nur eine in der
Gemeinschaft mit Gott und unter Seiner Führung
geschlossene Ehe einen von Gott
zusammengefügten Ehebund darzustellen vermag, den ein
Mensch, ohne zu sündigen, nicht scheiden kann. Diesem
großartigen Bild entsprechend schreibt Maleachi,
wie oben schon angedeutet, von Gott als dem Zeugen zwischen dem
Mann und dem Weibe seiner Jugend, als diese sich die Ehe
versprachen. Es heißt hier zunächst, daß Gott
nicht mehr bereit war, Opfer aus den Händen Seines Volkes
entgegenzunehmen:
|
Und ihr fragt:
„Warum?” Weil der HERR Zeuge war zwischen dir und dem
Weibe deiner Jugend, welcher du nun untreu geworden
bist, obschon sie deine Gefährtin (wörtlich:
Beigeselltes) und
das Weib deines Bundes ist. Und hat er sie nicht eins
gemacht und geistesverwandt mit ihm? Und wonach soll
das eine (d. h. das, was durch Gott zu Einem
zusammengefügt worden ist) trachten? Nach
göttlichem Samen!
Mal
2. 14 - 15a, Schlachter
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So hütet euch denn in eurem Geiste, und niemand
werde dem Weibe seiner Jugend untreu! Denn ich hasse
die Ehescheidung, spricht der Herr, der Gott Israels,
und daß man sein Kleid (ein Bild
für die den Mann umgebende Ehefrau) mit
Frevel (eigentlich Gewalt) zudeckt, spricht der HERR der
Heerscharen; darum hütet euch in eurem Geist und
seid nicht treulos!
Mal 2. 15b - 16, Schlachter
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Die
Übrigen: Gläubige und Nichtgläubige
Wir
kehren wieder zurück zu unserem Wort aus dem ersten Brief
an die Korinther.
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10 Die Verheirateten
weise ich an, das heißt nicht ich, sondern der
Herr ...
12 Den Übrigen jedoch sage ich und nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat und diese willens ist, bei ihm zu wohnen, soll er sie nicht verlassen. 13 Ebenso, wenn eine Frau einen ungläubigen Mann hat und dieser willens ist, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht verlassen. 14 Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt, sonst wären ja eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. 1Kor 7. 10 und 12 - 14
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Wir haben nun also gesehen, wer die Verheirateten in Vers 10 sind – Gläubige, die Gott zu
einem Fleisch zusammenfügte. Jetzt wenden wir uns den im
12. Vers genannten „Übrigen” zu: Schnell erkennen wir, daß diese – die
Paulus so deutlich von den vorher genannten unterscheidet – nicht Ehen zwischen Gliedern
des Volkes Gottes sind, von denen unser Herr sprach, sondern Verbindungen,
in denen ein Partner sich bekehrt hat, während der andere
ungläubig geblieben ist, und in denen der gläubig
gewordene Teil nach seiner Bekehrung einen Ungläubigen in
diese neue Beziehung mit Gott gewissermaßen „mitgebracht”
hat. Es sind also Verbindungen, die noch in der Welt entstanden sind. Da diese
Verbindungen nicht unter der Herrschaft Gottes, sondern in der Welt – nämlich in der Trennung
von Gott, als auch der nun gläubige Teil noch als
Gottloser in der Welt lebte – zustandegekommen sind, können diese nicht
für sich in Anspruch nehmen, von Gott zusammengefügt worden zu
sein. (Wir sind bereits auf den vorangehenden Seiten auf diesen
Umstand ausführlicher eingegangen.)
Denn die Schrift sagt klar und
unmißverständlich, daß über dem Gottlosen
der Zorn
Gottes
geoffenbart ist; der Gottlose ist in der Welt dahingegeben; d. h. Gott
überläßt ihn sich selbst, Er läßt ihn
in sein Verderben laufen (Rö 1. 18 - 32),
und zwar solange, bis er sich zu Gott bekehrt, und von seiner
Sünde läßt, also aus der Welt ausgeht. Auch wenn es eine vorlaufende
Gande gibt, kümmert Sich Gott also weder um einen solchen,
wie Er Sich um Seine Kinder kümmern würde, noch gibt
Er ihm Anteil an Seinen Ordnungen. Das zentrale Bild der sich
unter dem Zorn Gottes befindlichen Welt, deren Einwohner in dem Verderben
dahingegeben
sind, finden wir in dem Gericht über die Städte Sodom und Gomorrha wieder. Diese Städte,
deren Bewohner „bösartige und
überaus große Sünder vor Jahwe” (1Mo 13. 13) gewesen waren, sind nicht etwa
bewahrt, sondern völlig zerstört worden; nur der, der aus ihnen
herausging, wurde vor dem Gericht gerettet (1Mo 19. 12 - 28). Bezeichnend ist dabei,
daß die Frau Lots, als sie zwar herausging, sich dabei
aber nicht von dem Früheren trennen konnte und
zurückschaute, zur Salzsäule erstarrte – als
eindringliche Mahnung für Saumselige (1Mo 19. 26).
Der Ungläubige und Sünder – und das sind wir alle einmal gewesen – befindet sich unter dem Gericht und dem Zorn, der Gläubige unter der Gnade Gottes. Dies bedeutet nicht, daß Gott den Sünder nicht liebt, hat Er doch Seinen Sohn für ihn dahingegeben; doch muß der, der von Gott gesegnet sein will, sich auch an die von Gott gesetzten Ordnungen halten, in denen allein uns Sein Segen zuteil werden kann. Gott kann nicht segnen, was in Sünde (d. h. in Trennung von Ihm) lebt, und sich daher unter seinem Zorn aufhält, findet Er doch keine Veranlassung dazu. Er kann den Sünder nur auf den rechten Weg hinführen, auf dem er Jesus, der vor dem Zorn rettet, finden wird (Rö 5. 9). Paare, die aus der Welt gekommen sind, sind also nicht miteinander in dem Sinne der in Vers 10 genannten Verheirateten von Gott verbunden worden, sondern entstanden aufgrund von rein menschlichem Begehren auf dem Weg des in den eigenen Willen Dahingegebenseins, in denen sich alles nur um die eigenen, irdischen Bedürfnisse drehte – essen, trinken, heiraten und verheiraten, wie auch der Herr sagte, wobei Er Sich auf den Zustand der Welt vor dem Gericht der Sintflut bezog, und dies mit dem Zustand der Menschen in der Endzeit verglich (Mt 24. 37 - 39).
Hier etwa rückwirkend – aus dem
früheren Leben als Ungläubiger heraus – eine
Führung Gottes herleiten zu wollen, ist ein Unsinn,
den man jedoch immer wieder hört. Nicht aus Gott, sondern aus
den Bedürfnissen des Fleisches heraus, aus rein
menschlichen Erwägungen also, sind also die Ehen in
der Welt entstanden. Dies stellt keine Wertung dar, sind wir
doch alle von Gott als Wesen nicht nur mit einem Geist und einer
Seele, sondern auch aus Fleisch und Blut erschaffen worden
(manche unter uns möchten ja nur all zu gern so „geistlich”
sein, daß sie dies viel lieber vergessen machen wollen) –
jedoch bleibt einem Menschen, der ohne Gott lebt, auch nicht
mehr als dies. Und nun, nachdem einer der beiden Partner
durch die Gnade Gottes gläubig geworden ist, und Gott
Seinen Weg mit ihm begonnen hat, gilt für diese etwas
völlig anderes als für die Ehen, in denen Beide
von vornherein gläubig gewesen sind, und deren Verbindung in
der Zeit des ihnen gemeinsamen Glaubens, unter der Herrschaft
Gottes also, entstanden ist. Deshalb sagt uns Paulus auch,
daß für die Erstgenannten das Wort Gültigkeit
besitzt, das der Herr auch für sie verwendet hat (nämlich,
daß
das von Gott Zusammengefügte nicht durch Menschen
getrennt werden soll), und für die anderen
gilt das, was Paulus hierzu sagen wird – ab dem
zwölften Vers.
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Wir wiederholen also:
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12 Den übrigen jedoch
sage ich und nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine
ungläubige Frau hat und diese willens ist, bei
ihm zu wohnen, so soll er sie nicht verlassen. 13 Ebenso, wenn eine Frau
einen ungläubigen Mann hat und dieser willens
ist, bei ihr zu wohnen, so soll sie den Mann nicht
verlassen. 14
Denn der ungläubige Mann ist durch die Frau
geheiligt, und die ungläubige Frau ist durch den
Bruder geheiligt, sonst wären ja eure Kinder
unrein; nun aber sind sie heilig.
1Kor 7.
12 - 14
|
Für diese, einmal aus der Welt
gekommenen Paare, wendet Paulus nun folgende Regel an: Wenn der eine Teil einen
ungläubigen Partner hat, und (d. h. also, wenn auch das Folgende zutrifft)
dieser ist willens, bei ihm oder ihr zu wohnen, so (dann, und nur dann, wenn Beides zutrifft) soll auch er oder sie den
ungläubigen Teil nicht verlassen. Das Wort „willens sein” lautet im Griechischen syneudokeo,
zusammen-wohlmeinen. Die Vorsilbe syn deutet auf die Gemeinsamkeit hin, eu bedeutet gut oder wohl und weist auf Erfreuliches hin. Das Wort Evangelium z. B., das aus der gleichen
Vorsilbe eu, und aus dem angelion, der Kunde, Botschaft oder
Übermittlung, gebildet ist, lautet griechisch euangelion und ist die Gute oder die Freudenbotschaft, eigentlich, wie Baader
übersetzt, eine Wohlkunde. Der Wortteil dokeo weist auf ein Dokumentieren, ein gemeinsames Festlegen hin. Willens zu sein, beieinander zu
wohnen, griechisch syneudokeo, hat also zum Inhalt, daß ein Teil wohl
oder gut, Erfreuliches von dem denkt, was der andere
beschließt, und dies somit für Beide
übereinstimmend festgelegt werden kann. Das gilt also in
beide Richtungen, d. h. daß dies auch in beide Richtungen
möglich sein muß, will der Ungläubige beim
Gläubigen wohnen, bzw. soll auch der Gläubige ihn
nicht verlassen.
Dabei gilt, daß der Ungläubige
sich dabei mit dem Gläubigen einverstanden erklären
muß, soll der Gläubige die Beziehung
aufrechterhalten, und nicht umgekehrt. Das Wort für
„wohnen” ist das griechische oikeo. Es leitet sich von oikos, Haus ab. Das bedeutet eine
Gemeinschaft unter einem Dach. Unser Wort Ökonomie,
Haushaltung kommt aus diesem Wort. Das Beieinander-wohnen
spricht also von einer gemeinsamen Haushaltung und Verwaltung
des gemeinsamen Lebens unter einem Dach. Man bedenke nun im Kontext
des Glaubens und des Lebens mit Gott, dem der ungläubige
Teil ja zustimmen, d. h. zusammen-wohlmeinen soll, was es bedeutet, in
diesem Sinne beieinander zu wohnen. Das Zusammen-Wohlmeinen beider Teile beinhaltet
nämlich, wie aus dem soeben Genannten hervorgeht,
daß der ungläubige Teil Gutes und Erfreuliches, d.
h. wohl von dem Christentum des gläubigen Teils denkt,
und ihm auch dementsprechend begegnet. Dies ist nach Paulus
die Bedingung dafür, daß der gläubige Teil bei
dem Ungläubigen bleiben kann, und bedeutet
dementsprechend, daß der Gläubige nicht bleiben
kann, wenn diese Übereinstimmung nicht gegeben ist. Diese Grundbedingung wird im
Nachfolgenden ausführlicher beschrieben werden.
Zunächst ist es also wichtig, die Aussage des Wortes Gottes anzuerkennen, nach der es klar heißt, daß der ungläubige Teil sich mit dem Gläubigen einverstanden erklären muß (Vers 12). Dies bedeutet also nicht, daß der Gläubige sich dem Ungläubigen in allem unterordnen soll, in der Hoffnung, daß dieser endlich seinen Glauben annimmt. Nicht der Gläubige soll ja dem Ungläubigen zustimmen, sondern der Ungläubige dem Gläubigen. Das heißt, daß der Ungläubige sich, was den Glauben betrifft, nach dem Gläubigen richten und sein Leben umstellen muß, und nicht umgekehrt. Dies beinhaltet gerade auch, daß der Ungläubige, indem er einwilligt, das gemeinsame Leben nach der Bekehrung seines Partnes fortzusetzen, damit auch dem göttlichen Einfluß des gläubig gewordenen Teils zustimmen muß, den dieser nun mit sich bringt. Er muß also diesen Glauben des Partners sowohl akzeptieren, als auch respektieren. Nichts darf er dabei unternehmen, was diesen Glauben erschwert, ihm zuwider ist oder untergräbt – nichts, was diesem Glauben entgegensteht.
Er wird also auch der Art und Weise, wie der
gläubige Teil als solcher leben will, zustimmen und
sich in dies einfügen. Anderenfalls wäre dies keine
Einwilligung, bei ihm als einem Gläubigen zu
wohnen. Indem er also einwilligt („wohlmeint”),
bei dem Gläubigen zu bleiben, willigt er somit in den
Glauben des wiedergeborenen Teils ein, auch wenn er sich dabei
(noch) nicht bekehren muß. Dies durchzieht das ganze Leben
und ist daher von allem anderen nicht zu trennen. Mit seiner
Einwilligung ordnet er sich also dem Einfluß Christi unter.
Das ist die eigentliche Bedeutung dessen, was es heißt, bei
einem Gläubigen zu wohnen. Und dies ist die Grundbedingung
dafür, daß ein gemeinsames Leben weiterhin
möglich ist, und demgemäß auch nach Paulus die
Grundlage dafür. Dies bedeutet letztlich, daß,
wenn Paulus dem gläubigen Teil sagt, er solle bleiben, wenn
der ungläubige Partner dessen Glaubensleben zustimmt,
dann sagt er auch, daß der Gläubige gehen
muß, wenn dies nicht der Fall ist.
Denn ein Bleiben des gläubigen Teils ist – unwiderruflich
– an diese Bedingung geknüpft.
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Dies erschließt sich auch anhand des
nachfolgenden vierzehnten Verses:
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Denn der
ungläubige Mann ist durch die Frau geheiligt, und die
ungläubige Frau ist durch den Bruder geheiligt, sonst wären ja
eure Kinder unrein; nun
aber sind sie heilig.
1Kor 7. 14
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Hier wird ausgesagt, daß erst der ungläubige Partner, und mit diesem auch die gemeinsamen Kinder durch den Gläubigen geheiligt werden. Wir haben dies bislang immer als eine Art Automatismus verstanden, als ob dies durch eine solche Beziehung schlechthin zustande käme. Wenn wir jedoch das vorher Gesagte beachten, und uns dann damit auseinandersetzen, was das Wort „geheiligt” oder „heilig sein” (hagiázo) aussagt, werden wir alsbald eines Besseren belehrt. Der Begriff des Heiligens oder auch der Heiligung bezeichnet nämlich einen sehr aktiven Vorgang, der immer von einem Heiligenden ausgeht und der jeweils den, die oder das zu Heiligende im Mittelpunkt seines Handelns hat. Etwas zu heiligen, bedeutet vor allem, es für einen bestimmten Zweck abzusondern, es beiseitezusetzen, bereitzuhalten und somit auch vor fremdbestimmten Zugriffen anderer zu bewahren. Wenn wir sagen, daß uns etwas heilig ist, dann meinen wir, daß uns etwas als unantastbar erscheint. Das heißt, daß diese Sache außer uns niemand anrühren darf. Das ist die durchaus richtige Bedeutung dieses Wortes. Ein anderer Irrtum besteht in der schon instinktiv vorhandenen Ansicht, nach der das Wort „heilig” an sich schon als in Verbindung mit Gott stehend angesehen wird. Dies ist jedoch nicht der Fall. Derjenige, der etwas heiligt, oder zu dem etwas hin geheiligt werden soll, ist dann auch immer der Heiligende, wer auch immer dies sei. Es gibt ja nicht nur das Heilige Gottes. Auch andere Völker, etwa die Azteken, Ägypter, die Inder, Kanaaniter usw. hatten und haben ihre Heiligtümer, was durch den Umstand, daß diese Heiligtümer anderen Göttern geweiht waren, an sich nicht aufgehoben wird. Hier geht es also immer um einen Besitzanspruch dessen, der heiligt oder zu dem hin geheiligt wird.
Dem Herrn heilig zu sein, heißt dementsprechend, dem Herrn zu gehören und Ihm allein zur Verfügung zu stehen, was jegliche Verfügungsgewalt anderer ausschließt. Und dem Herrn etwas zu heiligen, bedeutet, etwas für den Herrn zur Verfügung zu stellen und nur für Ihn bereitzuhalten. (Hier spielt etwa auch die Fürbitte für den Ungläubigen eine nicht unbedeutende Rolle.) Dem Herrn etwas zu heiligen, ist also keine automatisch ablaufende, passive Sache, an der unser Handeln nicht beteiligt wäre, sondern eine sehr aktive, die unseren ständigen Einsatz fordert. Diese Tatsache, die dem Ungläubigen wie den gemeinsamen Kindern zuteil wird, geschieht nun durch den gläubigen Teil, wenn das weitere Zusammenleben unter dem Vorzeichen des Glaubens gewährleistet ist. Wenn also der Ungläubige und die gemeinsamen Kinder durch den Gläubigen Geheiligte sind, besagt das im Hinblick auf ihr noch bestehendes Unerrettetsein, daß sie auf den Herrn hin geheiligt sind, und der Einfluß der Welt damit zum Stillschweigen gebracht worden ist. Dies bedeutet also, daß der Gläubige die heiligende Rolle ausüben muß, und nicht der Ungläubige. Würde der Ungläubige die heiligende, d. h. die beiseitesetzende und damit von anderen Einflüssen trennende Rolle ausüben, wären die Kinder unrein; nun aber sind sie rein; denn der Gläubige heiligt sie auf den Herrn hin; der Ungläubige aber heiligte sie auf seinen Unglauben, oder, ist er ein Verehrer anderer Götter, auf seinen heidnischen Gott hin. Und da der Heiligende immer das heiligt, was zu ihm gehört, bedeutet dies auch, ist er ungläubig, daß er seinen gläubigen Partner mit sich reißen würde!
Wäre also der Ungläubige
der in Glaubensdingen bestimmende Teil, indem er das geistliche
Leben des gläubigen Teils untergraben würde,
träfe das ein, was Paulus für einen solchen Fall
angekündigt hat: Die gemeinsamen Kinder würden
unrein, d. h. also im vollen Wortsinn, daß sie nicht
für den Herrn bewahrt, sondern in ihren Seelen
verunreinigt würden. Hieraus erklären sich auch
die zahlreichen unguten Einflüsse, seelischen
Verunreinigungen und Verletzungen, die die Kinder solcher Paare
immer wieder erleiden müssen, weil hier keine Klarheit
herrscht. Nur, wenn der Gläubige sie auf den Herrn
hin heiligen kann, indem sein Einfluß,
geistliche Dinge betreffend, als der maßgebliche
respektiert wird, sind sie rein. Es ist hierbei also
entscheidend, wer in einem Paar, das aus einem
Ungläubigen und aus einem gläubigen Teil besteht, die
heiligende Rolle ausübt. Nicht umsonst hat Paulus
das Mitgeheiligtsein des Ungläubigen durch ein
„Denn” mit dem zuvor Gesagten verbunden, wo davon die
Rede war, daß der Gläubige den Ungläubigen nicht
verlassen soll, solange Einverständnis, d. h.
Übereinstimmung im Zusammenleben mit dem Gläubigen
besteht. Und was das heißt, haben wir oben gesehen. Ist
also die Möglichkeit eines solchen Geheiligtwerdens des
ungläubigen Partners wie auch gemeinsamer Kinder zu
Gott hin nicht gegeben, da keine Übereinstimmung
bezüglich des Gläubigen besteht (Verse 12 - 13),
bleibt auch hier – schon um die Kinder zu schützen
– nur die Trennung. Das ist hier eine ganz klare Aussage.
Wir dürfen jedoch auch auf der anderen Seite vom Pferd
fallen. Um die Jahreswende 2003/4 hatte man mir von einer Frau
berichtet, die gerade dabei war, in den Glauben hineinzuwachsen und dabei mit einer kleinen
Gemeinde Bekanntschaft gemacht hatte. Sie lebte mit einem Mann
zusammen, den sie sehr liebte. Dies nahmen die Brüder dort,
unter Verweis auf 2Kor 6. 1ff., zum Anlaß, sie zu
bedrängen, die Beziehung abzubrechen und den Mann zu
verlassen. Die Folge war, daß die Frau jedoch, tief in
ihrer Seele verletzt, diese Gemeinde verließ und nun
für den Glauben nicht mehr ansprechbar war. Der Mann ging
von ihr, als er starb. Das meint der Apostel hier jedoch nicht,
war hier doch jenes Zusammen-Wohlmeinen,
von dem wir und weiter oben befaßt haben, klar gegeben.
Hier war in den Frieden, von
dem Vers 15 sprechen wird, ganz klar von denen eingebrochen
worden, die es wieder einmal „besser wissen wollten als
Gott Selber” und sich mit einem selektiven Bibelverständnis
über andere erhoben haben. Ihre Bibel wirklich gelesen
haben solche Leute jedoch nicht. Von Liebe zu sprechen
dürfte sich damit ebenfalls erübrigt haben.
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Nachfolgend geht es tatsächlich um die
Aufhebung eines Bündnisses, deren Legitimität im Falle
einer Trennungswilligkeit, geäußert durch den
ungläubigen Teil, gegeben ist.
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Wenn aber der
ungläubige Teil sich trennen will, so soll er
geschieden werden. In solchen Fällen ist der Bruder
oder die Schwester nicht
sklavisch gebunden. In Frieden hat uns Gott
berufen! 1Kor 7. 15
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Nachdem Paulus auf dieses Mitgeheiligtwerden sowohl des Ungläubigen, als auch der gemeinsamen Kinder durch den Gläubigen hingewiesen hat, fährt er mit einem Wenn-Aber fort: „Wenn aber (d. h. wenn im Gegensatz zu einer möglichen Übereinstimmung) der Ungläubige sich trennen will, so soll er geschieden werden”. Solange also, wie der ungläubige Teil in die Gemeinschaft mit dem Gläubigen einwilligt – was bedeutet, mit ihm übereinzustimmen –, dann soll – das ist ein Gebot! – der Gläubige ihn nicht verlassen. Wenn aber das alles dem anderen Teil zu viel wird, und dieser Teil daraufhin gehen will, dann soll – auch das ist ein Gebot – er geschieden werden.
Die Fügung „soll er geschieden werden” lautet nach dem Grundtext eigentlich: „Wenn aber der Ungläubige Raum machen will, mache er Raum” (ei de d´ apistos choriztesai, chorizesto). Das nach den meisten gängigen Übersetzungen wiedergegebene „scheide er sich” bzw. „soll er geschieden werden”, das zumeist im Sinne einer rechtlichen Scheidung verstanden wird, steht hier also nicht. Das Wort chorizo ist tatsächlich von dem griechischen chora, Raum (vgl. unseren Begriff Chor für den Altarraum einer Kirche) abgeleitet. Es geht hierbei also um eine räumliche Veränderung oder einen räumlichen Wechsel, ein Verlassen des Raumes, in dem Beide leben - es heißt also gewissermaßen „wenn er das Feld räumen will, dann laß ihn das Feld räumen”. Das Wort bezieht sich also nicht auf ein etwaiges rechtliches Scheidungsverfahren, sondern sagt lediglich aus, daß der Ungläubige gehen soll, wenn er gehen will. Damit ist also nicht gesagt, daß der Gläubige sich niemals scheiden lassen dürfe, sondern lediglich, daß die Trennung, solange ein Zusammenleben im Frieden möglich ist, nicht bei ihm beginnen soll.
Somit wird zunächst einmal klar, daß die Trennung nicht von dem gläubigen Teil ausgehen kann, solange der Ungläubige, wie oben beschrieben, eingewilligt hat, gerade im Hinblick auf den christlichen Glauben seines gläubigen Partners bei ihm zu bleiben. Was dies alles zu bedeuten hat, und welche Bedingungen daran geknüpft sind, haben wir vorhin gesehen. Will er sich dann aber doch trennen, so trenne er sich. Das „Trennen” bedeutet dann sowohl, daß der Gläubige ihn nicht aufhalten soll, als auch, daß der Gläubige, zumal dann, wenn dessen ungläubiger Partner ja im Verlassen des gemeinsamen Daches (!) seinerseits die Trennung schon vollzogen hat, sich nun auch von diesem trennen, ihn also aus der Beziehung freigeben, d. h. entlassen soll. (Im Alten Testament geschah dieses Entlassen durch die Ausstellung eines Scheidebriefes seitens des Mannes, den man der Geschiedenen mitgab und sie damit ziehen ließ.) [9] Das ist die Bedeutung dessen, was allgemein mit „jemanden gehen lassen”, „ihn loslassen” umschrieben wird. Damit ist das Bündnis Beider aufgehoben – Paulus spricht davon, daß er nicht sklavisch gebunden (w. nicht versklavt) sei – und somit ist er er frei: Fortan gilt für ihn vor Gott, was Paulus für die Ledigen geschrieben hat.
Denn mit dem Weggehen des ungläubigen Teils ist der Gläubige ab sofort von diesem frei, und hat diesem gegenüber keinerlei Pflichten, wie der Weggegangene dem Gebliebenen gegenüber keinerlei Rechte mehr hat. [10] Das Loslassen des ungläubigen Teils bewahrt also vor Anrechten, die die geistliche Welt durch diesen immer noch stellen will und wird, solange hier keine Klarheit, und keine völlige und eindeutige Trennung herrscht, die auch der ungläubige Teil als eine solche erkennt. Der Gläubige soll in einem solchen Fall also nicht mehr an der Beziehung festhalten, was auch bedeutet, daß er weder daran glauben, noch für ihre Weiterführung beten soll. Hier gilt es, den anderen Teil vielmehr völlig loszulassen, und daher weder etwas zu unternehmen, noch etwas aufrechtzuerhalten, was die schon vollzogene Trennung etwa rückgängig machen oder den Lauf der Dinge aufhalten könnte. Das Beenden der Beziehung zu dem Gläubigen, das durch das Verlassen des gemeinsamen Daches vom ungläubigen Teil ja bereits in die Tat umgesetzt wurde, ist ein biblisch gerechtfertigter Scheidungsgrund, ja es begründet dies als Gebot der Stunde. Unsere obige Wiedergabe (Konkordante Übersetzung) ist daher also zwar nicht wörtlich, doch aber sinngemäß völlig korrekt. Denn so wie damals in Israel, so hat auch in der Welt die eheliche Trennung zuletzt doch die rechtliche Konsequenz der Scheidung zur Folge. Deshalb haben wir hier auch eine solche und keine andere Übersetzung vorliegen. Wenn der Ungläubige sich bereits getrennt hat, dann soll er auch geschieden werden. Denn auch das Gebot, daß der Gläubige beim Ungläubigen bleiben soll, gilt nur solange, wie eine Übereinstimmung im Vollzug des gemeinsamen Lebens, nachdem ein Teil gläubig geworden ist, gegeben ist.
Um eines klarzustellen: Hier sollte nicht
gesagt werden, daß der Gläubige nicht für den
ungläubigen Teil beten dürfe. Es ist allerdings darauf
hingewiesen worden, daß er nicht etwas von Gott erwarten
oder dafür beten soll, was Gott in Seinem Wort klar
verneint, und daher anders beschlossen hat. Wenn Gottes Wort dem
Sinn entsprechend sagt, „laß ihn (oder sie) gehen”, dann meint
es das auch so. Natürlich sollte immer für die
Errettung des ungläubigen Teils gebetet werden. Aber das
hat nun nichts mehr mit einem gemeinsamen Leben oder mit einer
versuchten Wiederherstellung desselben zu tun. Denn es hat
keinen Sinn, etwas wiederherstellen, herbeisehnen oder
„herbeibeten” zu wollen, was Gott nicht vorsieht, daß wir
es wissen sollen, daß also wir es in der Hand
hätten. Und man kann nicht durch falschverstandene
„Unterordnung” oder das bewußte Annehmen von Verletzungen,
durch ein falsch verstandenes Sich-demütigen, ein
Versklaven unter den Ungläubigen, indem man alles tut, was
dieser getan haben will, diesen zur Annahme des Herrn oder zur
Wiederkehr bewegen. Dies ist ein Trugschluß und eine
dämonische Pervertierung von Gottes Wort – aber trotzdem
ist es weit verbreitet.
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Auch mit diesem Trugschluß räumt
Paulus gründlich auf:
|
Was weißt du
denn, Frau, ob du den Mann retten wirst? Oder was
weißt du, Mann, ob du die Frau retten wirst?
1Kor 7. 16
|
Wichtig ist also die Bemerkung, wonach der
gläubige Teil niemals davon ausgehen kann, daß er es
in der Hand habe, ob der andere Teil gerettet wird. Paulus sagt,
indem er diese Frage stellt: Nein, er hat es nicht. Auch wenn er eine Vision, oder
ein Wort, oder eine Prophetie zu haben meint, die etwas anderes
sagt, und die uns vorhersagt, daß der andere doch noch
gerettet wird, sei es durch unser Wohlverhalten, oder durch
irgend sonst etwas: Gottes Wort sagt hier, er weiß es nicht; er
hat es also nicht in der Hand. Wir können daher nicht
vorgeben, etwas zu wissen, wenn Gottes Wort uns sagt, daß
wir es nicht wissen können. Eine jede Prophetie, die mit Gottes Wort nicht übereinstimmt, ist
daher falsche
Prophetie.
Und ein Geist, der etwas sagt, was Gottes Wort zuwider ist, ist
ein verführerischer Geist. Wir mögen dies oder jenes
durchaus im
Herzen
bewegen, aber es ist überhaupt nicht relevant, da wir es nicht wissen können. Das, was
im Herzen vorgeht, ist daher für uns nur insofern wichtig,
wie der Heilige
Geist (nicht
unsere Seele) in unseren Herzen regiert.
Wir sollten hierbei auch durchaus
verständliche Wünsche und die Sehnsüchte unseres
Herzens, die gerade
in einer solchen Situation hochkommen, nicht mit dem Reden des Geistes Gottes verwechseln. Haben wir Dinge im Herzen,
die mit Gottes geschriebenem Wort nicht übereinstimmen,
so haben wir die falschen Dinge darin. Dies ist als nüchterne
Bestandsaufnahme zu verstehen, nicht etwa als Anklage. Wenn wir
dann doch etwas wissen oder etwas erwarten wollen, wovon Gottes
Wort uns sagt, daß
wir es nicht wissen können, geraten wir in Auflehnung
gegen Sein Wort, und sind dabei Gott nicht untergeordnet. Gerade
hier kann uns Seine Hilfe nicht erreichen, wenn wir uns nicht
unter Sein Wort und in Seinen stets mit dem Wort
übereinstimmenden Plan hinein demütigen. Hier – in
diesem Zusammenhang – gilt es nicht, an der (schon
gescheiterten!) Beziehung festzuhalten, sondern sie loszulassen.
Die Scheidung
dessen, der den Gläubigen schon verlassen hat, weil er
nicht bereit ist, sein Leben mit ihm zu teilen, ist hier nicht
mehr nur Möglichkeit, sondern Gebot.
In solchen schwärmerischen Vorstellungen
tritt häufig auch ein falsches Leidensverständnis
zutage. Nicht dein Leiden errettet den Partner, sondern das
Leiden und Sterben Jesu am Kreuz allein. Selbst wenn wir
also der Ansicht wären, den Märtyrertod sterben zu
müssen, damit der andere gerettet werde, so kann unser
Leid ihn doch nicht retten. Hier gilt es, sowohl eine falsche
Lehrmeinung als auch eine mißverstandene Demut
geradezurücken und damit zu brechen. Etwa das Wort aus 1Ptr
3.1, worin die dem Wort nicht gehorchenden Männer
durch den Wandel der sich ihnen unterordnenden Frauen ohne Worte
gewonnen werden sollen, greift hier nicht; es spricht
nämlich nicht von Ungläubigen, was wir schnell
herausfinden, wenn wir das Petruswort im Zusammenhang lesen. Das
Wort richtet sich nämlich allein an Gläubige.
Denn der Ungläubige kennt das Wort nicht; wie kann er dem
gehorchen, was er nicht kennt? Gottes Wort widerspricht sich
nicht: Wenn Paulus sagt, daß wir es nicht wissen
(es also nicht in der Hand haben), ob der Ungläubige sich
bekehrt oder ob nicht, wird Petrus an anderer Stelle nicht
sagen, daß er es doch in der Hand habe, und durch sein
eigenes Tun dazu beitragen könne. Wir können also
nicht durch Unterordnung und falschverstandene Demütigung
unter Zustände, in die hinein wir nicht berufen sind (Vers
15), zu erreichen suchen, daß der Ungläubige sich
bekehrt und bei uns bleibt. Eine solche Demut hat mit der echten
nichts gemein; sie ist letztlich nichts anderes als ein
geschickt getarnter Stolz, der seinen eigenen Willen durchsetzen
will. Dies schlägt Jesus ins Gesicht, der alles
vollbracht hat – auch für den ungläubigen
Partner. Was wollen wir da noch vollbringen?
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Noch etwas anderes ist hier sehr wichtig: Paulus sagt in diesem Zusammenhang, daß wir in Frieden berufen sind (Vers 15). Wie kann es jedoch im Frieden sein, wenn unaufhörlich gestritten wird, man sich zankt oder Häßlichkeiten an den Kopf wirft oder sogar geschlagen wird? Was hat es mit Frieden zu tun, wenn der Ungläubige ständig über den Glauben seines Partners herzieht und verächtlich über ihn redet, oder gar die Verehrung anderer Götter im Spiel ist, die Gott ein Greuel sind, und in die wir – möglicherweise – hineingezogen werden sollen? Wie kann hier der Friede Gottes bestehen? Hier muß, wie wir oben gesehen haben, völliges Einverständnis vorliegen, sonst kann der Weg des Friedens, in den wir berufen sind, nicht gegangen werden. Frieden spricht stets von Übereinstimmung. Weder können wir mit Dingen übereinstimmen, die sich gegen unseren Gott richten, noch entspricht es der Übereinstimmung (die Paulus im 12. Vers ja zur Bedingung macht!), wenn der Ungläubige nicht unseren Glauben respektiert. Aber auch etwaige Sticheleien des gläubigen Teils sind zu unterlassen. Frieden lebt von gegenseitigem Respekt. Dieser Weg, der immer der einer möglichen Übereinstimmung ist, muß aufrechterhalten werden können, sonst ist es kein Friede. Er wird also weder auf Kosten unseres Glaubens, noch auf Kosten eines der beiden Partner gegangen werden können. Will der Ungläubige sich dann trennen, so ist es der Weg des Friedens, ihn gehen zu lassen und von ihm geschieden zu werden, nicht aber, um jeden Preis ihn festzuhalten, und etwas zu hoffen, was Gottes Wort uns nicht verheißt, und uns statt dessen sagt, daß wir dies nicht in der Hand haben. Wichtig wäre es nur, daß auch das soweit möglich im Frieden geschieht. Aber auch das hat der Gläubige letztlich nicht in der Hand.
Ganz gewiß wird das Vorstehende kein Anlaß sein können, in diesen Dingen unbedacht und vorschnell eine Entscheidung herbeizuführen. Hier gilt es, auf einem schwierigen Weg immer wieder die Führung des Herrn und Sein Wort zu suchen, und dementsprechend verantwortlich zu handeln. Gerade dann, wenn es uns – immer unter dem Vorbehalt des Glaubens – möglich sein wird, in einer Gemeinschaft mit dem Ungläubigen zu bleiben, dürfen wir aus dieser Gemeinschaft auch nicht ausbrechen! Viele Menschen haben auch gerade auf dem Wege des Zeugnisses ihres gläubigen Partners selbst zum Herrn gefunden, was auch der Zweck des Weiterbestehens solcher Beziehungen sein wird. Wenn aber dies nicht gegeben ist, so hält uns das Wort Gottes nicht dazu an, ein Joch aufrechtzuerhalten, das Er uns nicht auferlegt hat. Gerade hier gilt es, Mitverantwortung zu übernehmen, ist die Gemeinde gehalten, solchen Geschwistern besonders beizustehen, sie in der Frage einer möglicherweise gegebenen oder nicht gegebenen Trennung nicht zu bedrängen, aber es dabei auch nicht an der notwendigen Klarheit fehlen zu lassen. Denn die Frage eines Weiterbestehens oder der Beendigung einer solchen Beziehung ist letztlich immer eine Sache zwischen dem Gläubigen, der in dieser Beziehung steht, seinem Partner und Gott allein. Hier ist sehr viel Einfühlungsvermögen und auch Weisheit nötig, die wir uns von Gott erbitten dürfen, und die Er uns nach Seinem Wort reichlich zuteil werden läßt (Ja 1. 5).
Fassen wir dies alles kurz zusammen. Indem Paulus hier zu zwei
verschiedenen Gruppen sprach – zu innerhalb des Volkes Gottes
Verheirateten einerseits, und zu solchen, deren Partner
ungläubig ist, andererseits – ist nun also klar geworden, daß die in den
Versen 10 und 11 gemachten Aussagen nicht für die ab dem 12. Vers
Genannten zutreffen. Sie sind für diese nicht anwendbar. Was noch für die
„normal” Verheirateten zutraf, trifft nicht für die
gemischten Ehen zu, und umgekehrt. Die Bindung, die nicht
aufgehoben werden soll, und das Gebot der Versöhnung,
sollte die Beziehung doch geschieden worden sein, gelten nicht mehr für die Ehen, deren
einer Teil ein Ungläubiger ist, wenn er die Gemeinschaft
beider verlassen will, oder wenn eine notwendige
Übereinstimmung im Zusammenleben des Gläubigen mit dem
ungläubigen Teil nicht gegeben ist. Deshalb spricht Paulus
davon, daß der Bruder oder die Schwester – in solchen
Fällen, von denen im 15. Vers die Rede war – nicht sklavisch gebunden
(wörtlich: nicht versklavt) sind. Sie sind völlig frei. Somit gilt für diese all
das, was er zu den Freien – den Ledigen sprach (hier die Verse 8 und 9
und die späteren Verse 25 - 28). [11] Dies
beinhaltet also gerade auch die Frage einer erneuten Heirat
(diesmal eines Gläubigen; das Eingehen in die Ehe mit
Ungläubigen bleibt Kindern Gottes – wie auch damals dem
Volk Israel – untersagt), die, sollte der oder die Freigewordene
heiraten wollen, in
solchen Fällen stets bejaht werden muß – nicht kann, sondern muß. Denn der, den das Wort Gottes
freispricht, der ist ja auch frei. Und die Gemeinde sollte dies
respektieren, diesen Geschwistern in der nötigen Liebe und
Ehrerbietung gegenüber auftreten, ihnen beistehen, und dementsprechend handeln.
* * *
Anhang –
Anmerkungen und Parallelstellen
[1] Dem, dem diese Aussagen zu gewagt sein mögen, sei einmal mehr die Schriftstelle Hbr 13. 4 ans Herz gelegt: „Die Ehe sei in allem ehrenhaft und das Ehebett unentweiht; denn Gott wird die Hurer und Ehebrecher richten”. Betrachten wir die Stelle nach dem Grundtext, in dem das Wort „sei” nicht steht, so wird klar, daß der Schreiber des Hebräerbriefes seine Ermahnung nicht mit einem Wunsch, sondern mit einer Feststellung beginnt, nämlich der, daß allein die Ehe (wörtlich die Hochzeit, gamos, es ist also die öffentliche Eheschließung gemeint) und dann auch das Bett unentweiht sind, das die Übersetzer hier jedoch nicht ohne Grund mit Ehebett wiedergegeben haben. Im Grundtext steht allerdings das Wort koitê, das in erster Linie für den Geschlechtsakt (Koitus) an sich (vgl. die Empfängnis Rebekkas in Rö 9. 10, oder auch die in Rö 13. 13 genannte Unzucht), dann aber auch für das im Kontext von Ehe und Familie genannte Bett schlechthin steht (so die in dem Bett befindlichen Kinder in dem Gleichnis Lk 11. 7). Zuerst kommt also die öffentliche Eheschließung, erst dann das gemeinsame Bett, d. h. also das Beieinanderliegen und die körperliche Gemeinschaft unter dem Schutz dieser Ehe, in der dann auch die Kinder geboren werden und heranwachsen sollen.
Die Ehe allein heiligt also das Bett und damit alles, was im Zusammenhang dieses Bettes geschieht. Dies hat freilich nichts mit der noch heute weithin verbreiteten Leibfeindlichkeit gewisser Kirchenlehren zu tun (vgl. Zölibat, Fastengebote u.v.a.m., siehe auch 1Tim 4. 1 - 8). Sexualität ist ein Gottesgeschenk, das nicht nur zum Kinderzeugen bestimmt ist, sondern auch zur Freude des Paares, das Gott – zum Einssein im Fleisch – zusammengeführt hat (vgl. 1Mo 2. 21 - 25). Man lese hierzu einmal das Hohelied Salomos, um zu begreifen, wie frei Mann und Frau da miteinander umgehen und einander genießen können! Wird in solcher Gemeinsamkeit allerdings die Ehe umgangen und damit außer Kraft gesetzt, das Bett also entweiht, dann haben wir es demnach bei Ledigen mit Hurerei oder Unzucht (porneia) bzw. bei Verheirateten mit Ehebruch (moicheia) zu tun; die Hurer und Ehebrecher aber wird Gott richten. Das ist eine ganz klare und nicht zu bestreitende Aussage, und es ist ein Wort an die Gemeinde!
[2] Mt 5. 32 - 33. Die Anordnung des Herrn, auf die Paulus sich in 1Kor 7. 10 bezieht und die für die dort Genannten gilt. In dieser geht es um Ehe und Ehescheidung in Israel und die dazugehörige Ordnung Gottes.
Siehe auch Mk 10. 2 - 12, Mt 19. 3 - 12, Lk 16. 18.
[3] Der Fall des Ehebruchs durch einen der beiden Partner ist von dem Gebot, die Ehe aufrechtzuerhalten, ausdrücklich ausgenommen. In ähnlichem Zusammenhang ist der Fall fortgesetzter häuslicher Gewalt zu sehen. Wir sprechen dann von fortgesetzter Gewalt, wenn auch nach einer Zeit einer möglichen Abkehr von derselben der gewaltausübende Partner nicht zur Einsicht gekommen ist. Ehe und Gewalt gehören nach Maleachi 2. 14ff. nicht zusammen. Siehe hierzu die Anmerkung 8. Ist eine Ehe jedoch so zerrüttet, so daß langfristig selbst eine Versöhnung nicht mehr möglich erscheint, sollte aus unserer Sicht einem gänzlichen Neuanfang auch hier nicht widersprochen werden. Zwischen einem solchen und der Vorzeit wird allerdings eine geraume Zeit verstrichen sein müssen. Man sollte jedoch nicht Härten aufrichten, die man selber kaum tragen kann.
[4] 1Mo 24. 3, 2Mo 23. 32, 2Mo 34. 12 - 16, 5Mo 7. 2 - 4 u. a. Das Verbot von Mischehen in Israel. Das Wort Gottes weist dabei klar darauf hin, daß immer die Gefahr bestehen wird, daß der Partner, der nicht zum Volk Gottes gehört, den Gläubigen von Gott wegziehen wird. Auf den Einfluß des Götzendienstes bzw. des Einflusses fremder Götter wird ausdrücklich verwiesen. Gingen Israeliten eine Eheverbindung mit Partnern aus Fremdvölkern ein, drohte ihnen der Tod durch göttliches Gericht (5Mo 7. 4). Dabei geht es nicht um Nationalität, sondern vielmehr um Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zum Volk Gottes, um Gläubige oder um Ungläubige. Vgl. auch 1Kö 11. Die vielen ausländischen (heidnischen) Frauen Salomos neigten sein Herz fremden Göttern zu. Daraufhin erweckte der Herr ihm verschiedene Widersacher, die ihn bekämpften. Salomo verliert deshalb den größten Teil seines Reiches. – Siehe auch Jesaja 30. 1: Das (allgemeine) Eingehen von Bündnissen ohne den Geist Gottes und das darauffolgende Wehe.
[5] 2Kor 6. 14 - 18. Keine Gemeinschaft mit Ungläubigen. Damit ist nicht gemeint, daß wir nicht mit ihnen reden, oder nicht zu ihnen gehen dürften (wie dies im manchen Sekten vorkommen mag), sondern, daß wir mit ihnen keinen Bund eingehen sollen. Ein Bund ist eine Übereinkunft verschieder Parteien, die diese an eine Vereinbarung, eine Sache, Person usw. bindet. Dem entspricht das Bild des Joches, das aus der Landwirtschaft Israels entlehnt worden ist. Näheres dazu in der Schrift „Die Zügel Gottes” hier auf diesen Seiten. Nach dem Gesetz war es verboten, Rind (das folgsame und für die Feldarbeit vorgesehene Tier) und Esel (das widerspenstige Tier) in einem Joch laufen zu lassen (5Mo 22. 10). Genauso sollen auch wir mit Ungläubigen nicht in demselben Joch laufen, ein Bild, das nicht nur, aber auch für ein Eheverhältnis steht. Das Bild der Ehe ist ein Joch. In Mk 10. 9 spricht der Herr bezüglich der Ehe (dies als ein Beispiel; hier soll nun lediglich das Gemeinsame als solches interessieren) als von einem Zusammengejochten. Das griechische Wort für zusammenjochen ist suzeugnumi, mit dem auch Jesus hier wiedergegeben wird. Eine Verbindung, die gemäß 1Kor 7. 12 nicht in Übereinstimmung des Glaubens hineinführen kann, sondern dazu angetan sein wird, das in uns hineingelegte göttliche Leben zu zerstören, indem es uns unter den Ungläubigen unterjocht, ist damit, unter Beachtung des dort nachfolgend Gesagten, klar zu verlassen. Paulus meinte in seinem Wort eigentlich ein Ungleich-Gejochtsein (griechisch hetero-zugeo). Gott gebietet hier also eindeutig, aus jeglicher Verbindung mit Ungläubigen herauszugehen, die uns mit ihnen an dasselbe Joch bindet, und uns von ihnen abzusondern, d. h. von ihnen zu trennen und von ihnen gesondert zu halten (Vers 17). Hieran hängt unsere Annahme bei Ihm, und dementsprechend auch unsere Hilfe, die nur Er uns geben kann (Vers 17). Heraus also aus jedem falschen Joch! Dazu Kapitel 7, Vers 1, der gleich danach folgt, also mit dem Vorigem im Zusammenhang steht: „Da wir nun solche Verheißungen haben, Geliebte, wollen wir uns von jeder Besudelung des Fleisches und auch des Geistes reinigen und unsere Heiligkeit in der Furcht Gottes vollenden”.
Auf unsere Verhältnisse übersetzt heißt das, eine solche Verbindung strikt zu meiden, und auf diesem Gebiet sich von Unerretteten abseits zu halten (vgl. die o. a. Stelle aus dem Zweiten Korintherbrief). Siehe hierzu auch die Bemerkung des Paulus: Eine Schwester zur Frau (1Kor 5. 9). Gerade dieses Thema zieht sich also durch die ganze Bibel.
[6] Luther übersetzte proselytos ganz folgerichtig mit „Volksgenosse” oder „Judengenosse”.
[7] Spr 18. 22. Wer eine gute Frau erlangt hat, hat Gunst von dem Herrn erlangt. Die gute Frau ist also die, die der Herr zuführt, die also von Ihm kommt.
[8] Maleachi 2. 14 - 16. Gott haßt Scheidung ebenso wie Verrat und Gewalttat. Beachte jedoch den Kontext des Volkes Gottes, in dem das Wort hier steht (Israel). Nicht die Frau, sondern der Mann wird hier als der Schuldige benannt. Gemeint ist hier das „Weib deiner Jugend”, das durch den Ehemann verraten wird, und das von ihm erst geschlagen, und danach verlassen, also geschieden wird. Das Gewand, mit dem der Mann sich bekleidet, und das hier mit Gewalttat bedeckt wird, ist ein Bild für die Frau. Die Frau ist nach der Schrift die Herrlichkeit des Mannes, mit der dieser sich (bildlich gesehen) bekleidet, d. h. sich mit ihr umgibt wie mit einem Gewand. Deshalb hier das Bild des Gewandes für die Frau. Hierzu siehe 1Kor 11. 7 - 15: Das der Frau gegebene lange Haar ist ihre Herrlichkeit. Vers 15. Dieses Haar ist ihr an Stelle einer Umhüllung gegeben. Das Haar des Mannes ist kurz, was versinnbildlicht, daß er keine eigene Herrlichkeit besitzt; seine Herrlichkeit ist die Frau, Vers 7. Wäre das Haar des Mannes lang, würde ihm dies zur Unehre gereichen, siehe Vers 14. So, wie bildlich gesehen, die Frau sich mit langem Haar schmückt und sich damit umhüllt oder umgibt, und es ihr zur Herrlichkeit gereicht, ist die Frau wiederum die Herrlichkeit des Mannes, mit der dieser sich umgibt, also umhüllt oder bekleidet und schmückt.
Aus der in Maleachi erwähnten ehelichen Gewalt geht unstrittig die Erkenntnis hervor, nach der es unmöglich ist, ein Kind Gottes sich dem, was Gott haßt, unterordnen soll. Die Ehe ist von Gott ganz eindeutig nicht zum Ort für solche Auseinandersetzungen vorgesehen. Fortgesetzte Gewalt ist also klar ein biblischer Grund für Scheidung, neben fortgesetzter Hurerei des Partners , und dem nach 1Kor 7 Beschriebenen.
[9] 5Mo 24. 1 - 4. Der Scheidebrief (siehe hierzu das Reden Jesu in den oben angeführten Stellen aus den Evangelien). – Das Verbot der Wiederheirat des entlassenen Partners, wenn diese(r) sich bereits mit einem (einer) Anderen verbunden, und nachdem der (die) einst Entlassene von dem (der) andern auch geschieden worden ist.
[10] Dies ist eine Aussage, die die geistliche Welt betriff; wir beziehen uns damit nicht auf materielle Ansprüche, die durch etwa vorhandene gemeinsame Kinder, Unterhaltsansprüche etc. vorhanden sind, wie sie sich auch aus der weltlichen Rechtssprechung ergeben.
[11] 1Kor 7. 25
- 28 handelt von den Unvermählten wie den von der Frau
(dem Mann) Losgewordenen. Paulus
spricht hier also klar von der
Wiederverheiratung Geschiedener.
Beachte Vers 27 und 28: „Bist du an eine Frau gebunden, so suche keine
Lösung; hast du dich von einer Frau gelöst, so
suche keine Frau. Aber auch, wenn du heiratest, sündigst du
nicht. Ebenso sündigt auch die Jungfrau nicht, wenn sie
heiratet. Solche werden jedoch Drangsal durch das Fleisch
haben, und davon sähe ich euch gern verschont.” Weshalb führt
Paulus hier an, daß die Jungfrau nicht sündigt, wenn
sie heiratet? Jeder weiß doch,
daß sie dabei nicht sündigt. Beachte das Wort „ebenso”. Ebenso, wie die Jungfrau
nicht sündigt, wenn sie heiratet, so sündigt – gleichermaßen – auch der von einer Frau
Freigewordene nicht, wenn er (erneut) heiratet. Der Hintergrund der Anmerkung ist jedoch vor allem
dieser: „Solche
werden jedoch Drangsal durch das Fleisch haben”. Diese Drangsale (w. Bedrückungen, Einengungen,
Ängste i. d. Mhrz.) werden sich aus der alten Beziehung
ergeben. Eventuell sind Kinder da, der alte Partner
läßt sich sehen, alte Forderungen tauchen auf
u.v.a.m. Das Ganze wird nicht problemfrei sein. Wir erkennen
also, wie realistisch und klar der (selbst ehelose) Paulus dies
sieht und auch hier mit beiden Beinen auf der Erde steht. Es
gibt also keinerlei Raum für irgendwelche
schwärmerischen Vorstellungen, weder auf der einen, noch
der anderen Seite.

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